Wehrdienst, Renten und Hinzuverdienstgrenzen beim Arbeitslosengeld – Neuregelungen zum 01.07.2011
Abschaffung der Wehrpflicht und Erhöhung der Rente
Die Pflicht zum Wehrdienst wird ab dem 01.07.2011 ausgesetzt und der Zivildienst fällt weg. Stattessen wird der Freiwillige Wehrdienst und der Bundesfreiwilligendienst eingeführt. Außerdem gibt es 0,99 % mehr Rente für Altersrentner und Kriegs- und Wehrdienstopfer. Empfänger von Arbeitslosengelddürfen künftig mehr hinzuverdienen und Anleger von Investmentsfonds erhalten mehr Informations- und Verbraucherrechte.
- Freiwilliger Wehrdienst
Ab dem 1. Juli 2011 wird die Verpflichtung zum Grundwehrdienst ausgesetzt. Mit dem Wehrrechtsänderungsgesetz 2011 tritt anstelle des Grundwehrdienstes der freiwillige Wehrdienst FWD für Männer und Frauen. Die Wehrpflicht bleibt aber weiterhin im Grundgesetz verankert.
- Start des Bundesfreiwilligendienstes
Durch die Aussetzung der Wehrpflicht ist auch die Pflicht zur Ableistung des Zivildienstes erloschen. Zum 1. Juli 2011 startet der Bundesfreiwilligendienst BFD, der den bisherigen Zivildienst ablöst. Der Einsatz im Bereich Soziales, Umwelt, Sport, Integration, Bildung. Kultur, etc. dauert in der Regel 12 Monate, mindestens aber 6 und höchstens 24 Monate. Alle Freiwilligen sind gesetzlich sozialversichert und erhalten ein Taschengeld. Es gibt keine Altersbegrenzung für den BFD.
- Mehr Rente ab 1. Juli
Die rund 20 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland erhalten ab 1. Juli 2011 0,99 Prozent mehr Rente. Sie profitieren damit von den 2010 gestiegenen Löhnen und Gehältern nach der deutlichen Erholung der Wirtschaft und des Finanzmarktes.
- Renten für Kriegs- und Wehrdienstopfer werden angepasst
Die Renten der rund 300.000 Versorgungsberechtigten werden – wie die Renten der gesetzlichen Rentenversicherung - zum 1. Juli 2011 um 0,99 Prozent erhöht. Dies betrifft Kriegs- und Wehrdienstopfer, Opfer von Gewalttaten und des SED-Regimes sowie Impfgeschädigte. Ab dem 1. Juli werden Renten nach dem Bundesversorgungsgesetz in gleicher Höhe in ganz Deutschland ausgezahlt. Die Neuregelung gilt auch für Kriegsopfer im Ausland. Auch die Berufsschadensausgleichsverordnung ist zum 1. Juli 2011 neu gefasst worden. Damit wird das Verfahren zur Berechnung des Berufsschadensausgleichs wesentlich vereinfacht. Niemand erhält geringere Leistungen als bisher.
- Neue Hinzuverdienstgrenzen für Arbeitslosengeld-II-Empfänger
Die Möglichkeiten für Arbeitslosengeld-II-Empfänger, hinzu zu verdienen, werden ab dem 1. Juli 2011 ausgeweitet. Grundsätzlich gilt, dass Einkommen auf einen Grundsicherungsanspruch angerechnet wird. Um Arbeitslose schneller wieder an Arbeit heranzuführen, wird nicht das gesamte Einkommen angerechnet. Wie gehabt, bleibt der Freibetrag in Höhe der ersten 100 Euro vom Erwerbseinkommen erhalten. Neu ist, dass bei dem erwirtschafteten Einkommen zwischen 100 und 1.000 Euro statt zu zehn künftig zu 20 Prozent nicht angerechnet wird. Einkommen, das darüber liegt, bleibt weiterhin zu zehn Prozent anrechnungsfrei.
- Feuerwehrführerschein
Durch eine Änderung des Straßenverkehrsrechts können die Landesregierungen künftig Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehren, der Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes unbürokratisch spezielle Führerscheine für Einsatzfahrzeuge bis 7,5 Tonnen erteilen.
- Anlegerrechte für Investmentfonds-Sparer werden verbessert
Es treten wesentliche Verbesserungen der Anlegerrechte für Investmentfonds-Sparer in Kraft. Die Anlegerinformation wird umfassend ausgebaut: Ein zweiseitiges Informationsblatt wird eingeführt, Anleger werden bei Verschmelzungen besser aufgeklärt und bei Kostenerhöhungen rechtzeitig informiert, so dass intransparente Gebührenerhöhungen erschwert werden. Ferner werden Schlichtungsstellen für Verbraucher bei Beschwerden eingerichtet.
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