BMJ präsentiert neuen Rechtsrahmen für den Seehandel
Das Bundesjustizministerium (BMJ) hat jetzt einen Referentenentwurf zur Reform des Seehandelsrechts vorgestellt, mit dem dieses von antiquierten Regelungen und unnötigem Ballast befreit werden soll. Institute wie die Partenreederei und die Verklarung werden gänzlich abgeschafft. Zum ersten Mal werden Verträge über Schiffsüberlassungen gesetzlich geklärt, die Güter- und Personenbeförderung umfassend neu geregelt. Nach dem Vorbild der Rotterdam-Regeln von 2008 wird die Haftung für Verspätungsschäden eingeführt. Auch neue Möglichkeiten zur Verwendung elektronischer Beförderungsdokumente, etwa der elektronische Seefrachtbrief, werden aufgenommen.
Bei der Erweiterung der Vertragsfreiheit geht der Entwurf über die Rotterdam-Regeln hinaus, damit Unternehmen ihre Verträge leichter an die tatsächlichen Rahmenbedingungen anpassen können. Künftig soll es bspw. nicht mehr möglich sein, die Haftung des Verfrachters für Schäden auszuschließen, die auf ein Verschulden der Besatzung bei der Führung und Bedienung des Schiffes zurückzuführen sind. Eingeführt wird auch eine quasi-vertragliche Haftung Dritter, die der Verfrachter zur Ausführung der Seebeförderung einschaltet. Bei der Personenbeförderung auf Küsten- oder Binnenschiffen soll künftig ein Schadensersatzanspruch wegen Tod oder Körperverletzung wie auf Kreuzfahrtschiffen gelten - die Haftungssummen werden erhöht und eine verschuldensunabhängige Haftung eingeführt.
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