Neuer Gesetzentwurf zur ZPO – Ab 20.000 € soll Nichtzulassungsbeschwerde möglich sein
Die Bundesregierung beabsichtigt, bei der Zivilprozessordnung (ZPO) für Zurückweisungsbeschlüsse mit einer Untergrenze von 20.000 € das Rechtsmittel der Nichtzulassungsbeschwerde einzuführen. Damit seien die Zurückweisungsbeschlüsse in gleicher Weise anfechtbar wie Berufungsurteile, so die Regierung in ihrem Gesetzentwurf (17/5334). Die uneinheitliche Anwendungspraxis der Berufsgerichte soll damit beendet werden. Die Regierung schreibt weiter, aus der Zivilgerichtsstatistik ginge hervor, dass die Land- und Oberlandesgerichte in sehr unterschiedlichem Maße von dem Zurückweisungsbeschluss Gebrauch machen. Die Quoten der Erledigung durch Zurückweisungsbeschluss aller erledigten Berufungssachen bewegten sich auf der Ebene der Landgerichte in Jahr 2009 zwischen 6,4 (Karlsruhe) und 23,8 % (Braunschweig) und bei den Oberlandesgerichten zwischen 9,1 (Hamm) und 27,1 % (Rostock). Die Reform des Zivilprozessrechts war im Jahr 2002 in Kraft getreten. Nach den Worten der Regierung führte dies zu der beabsichtigten Verfahrensbeschleunigung, die genannte Statistik zeige aber ebenso deutlich, dass hier Handlungsbedarf bestehe.
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