Unzulässiger Informationsaustausch – 38 Millionen € Geldbuße für Kraft, Dr. Oetker und Unilever
Das Bundeskartellamt hat gestern drei Hersteller von Konsumgütern wegen unzulässigem Austausch über wettbewerbsrelevante Informationen mit einer Geldbuße von 38 Millionen € belegt. Betroffen sind Kraft Foods Deutschland AG, Unilever Deutschland Holding und die Dr. August Oetker Nahrungsmittel KG. Die Ermittlungen gegen einen vierten großen Hersteller dauern noch an. Das Verfahren wurde aufgrund eines Kronzeugenantrags der Mars GmbH eingeleitet, die bei den Geldbußen außen vor blieb. Die Unternehmen hatten über mehrere Jahre regelmäßig stattfindende Treffen veranstaltet. Dort informierten leitende Vertriebsmitarbeiter über den Stand und den Verlauf von Verhandlungen ihres Unternehmens mit verschiedenen großen Einzelhändlern. Bezüglich einiger Produktbereiche wurden außerdem beabsichtigte Preiserhöhungen gegenüber dem Einzelhandel besprochen.
Nach Auffassung des Bundeskartellamts kann neben Absprachen zwischen Marktteilnehmern auch der Austausch von wettbewerbsrelevanten Informationen nach deutschem und europäischem Kartellrecht unzulässig sein, da dieser den freien Wettbewerb beschränkt. Gegen die noch nicht rechtskräftigen Bußgeldbescheide kann Einspruch eingelegt werden. Alle betreffenden Unternehmen haben sich allerdings zu einer einvernehmlichen Verfahrensbeendigung (so genanntes Settlement) im vereinfachten Verfahren bereit erklärt.
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