2, 5 Millionen Anzeigen - Staatsanwaltschaften stellten 2009 62 % aller Ermittlungsverfahren ein
2009 wurden laut Statistischem Bundesamt (Destatis rund 2,5 Millionen der insgesamt 4,1 Millionen endgültig erledigten Ermittlungsverfahren von den Staatsanwaltschaften eingestellt – eine Einstellungsquote von 62 %. Die Einstellungsquote in Deutschland ist in den letzten Jahren leicht angestiegen – im Jahr 2000 lag sie bei 60 %. Rund 33 % der Ermittlungsverfahren wurden eingestellt, weil die Tat nicht nachweisbar war, 24 % aus sogenannten Opportunitätsgründen ohne Auflagen und weitere 5 % mit Auflagen, wie etwa einen Geldbetrag an eine gemeinnützige Einrichtung zu entrichten.
Die Staatsanwaltschaft kann ein Ermittlungsverfahren aus Opportunitätsgründen einstellen, wenn die Schuld des Täters als gering zu betrachten ist und kein öffentliches Verfolgungsinteresse der Tat besteht. Die Quote der insgesamt eingestellten Ermittlungsverfahren wird durch die Struktur der registrierten Kriminalität beeinflusst, aber auch durch Ermessensentscheidungen der Staatsanwaltschaft bei der Strafverfolgung insbesondere von geringfügigen Delikten.
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