Werbeslogan „So wichtig wie das tägliche Glas Milch“ für Früchtequark ist irreführend
Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat laut Informationen der Wettbewerbszentrale einem bekannten Milchproduktehersteller verboten, weiter mit dem Slogan „So wichtig wie das tägliche Glas Milch“ zu werben. Die Kontrollinstitution hatte den Satz auf einem Früchtequark als Irreführung des Verbrauchers beanstandet, weil er nach ihrer Auffassung wesentliche Punkte verschleiert. Das Produkt weise zwar den gleichen Calciumgehalt wie Milch auf, enthalte aber gleichzeitig die mehrfache Menge an Zucker. Mit dem Slogan werde Eltern suggeriert, man könne das „tägliche Glas Milch“ durch den (zuckerhaltigen) Früchtequark ersetzen.
Das Landgericht Stuttgart hatte die Klage der Wettbewerbszentrale mit Urteil vom 31.05.2010 (Az.: 34 O 19/10 KfH) abgewiesen. Der Verbraucher werde durch die Aussage nicht irregeführt, da er das Produkt lediglich als Ergänzung zu Milch begreife. Zur Information über die Zusammensetzung könne er das Zutatenverzeichnis lesen, aus dem sich der Zuckeranteil ergebe. Die Richter des OLG haben dagegen jetzt die Auffassung der Wettbewerbszentrale bestätigt (OLG Stuttgart, Urteil vom 03.02.2011; Az.: 2 U 61/10).
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