5.800 € in 5 Monaten – Telekom muss bei ungewöhnlich hohen Rechnungen Kunden informieren
Laut aktueller Entscheidung des Landgerichts (LG) Bonn muss sich die Telekom bei auffällig hohen Gebührenrechnungen um die Ursachen kümmern oder den Kunden informieren. Im zugrundeliegenden Fall hatte die Telekom einer Kundin für die Internetnutzung im Zeitraum von fünf Monaten knapp 5.800 € in Rechnung gestellt und teilweise auch vom Konto abgebucht. Der Schaden war durch die fehlerhafte Einstellung eines neu installierten DSL-Routers entstanden, der einen ständigen Zugang zum Internet aufbaute und im Minutentakt abrechnete, ohne dass die Kundin das wusste. Die Belastungen der Frau stiegen daher von rund 40 auf mehr als 1.000 € monatlich. Die Kundin hatte den Anstieg nicht bemerkt, da sie in dem betreffenden Zeitraum weder die Online-Rechnungen noch ihre Kontoauszüge überprüft hatte. Nach Auffassung der Richter hätte dem Netzanbieter das "ungewöhnliche Internetnutzungsverhalten" der Kundin auffallen müssen und er hätte innerhalb weniger Tage reagieren müssen. Stattdessen sei weiter kassiert worden. Die Telekom habe diesbezüglich ihre Fürsorgepflicht gegenüber der Kundin verletzt und wurde verurteilt, 5.300 € an die Kundin zurückzuerstatten. Der Kundin wurde allerdings eine Mitschuld wegen nachlässigen Verhaltens unterstellt. Sie muss daher von den Gesamtkosten 460 € selbst tragen. Darin sind die tatsächlich angefallenen Telefongebühren sowie monatlich 50 € für eine Internet-Flatrate enthalten (LG Bonn, Urteil vom 01.06.2010, Az.: 7 O 470/09).
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