Ineas-Pleite: Versicherte sollten kündigen und Fahrzeug ab- und ummelden
Weil die niederländischen Aufsichtsbehörden die Internetversicherer Ineas und LadyCarOnline wegen nicht ausreichender finanzieller Leistungsfähigkeit ausgebremst haben, rät die Verbraucherzentrale NRW den rund 50.000 betroffenen Versicherungsnehmern in Deutschland, von ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch zu machen und den Versicherungsvertrag aus wichtigem Grund (§314 BGB) fristlos zu kündigen. Den Kunden drohe, dass das klamme Versicherungsunternehmen seine Kunden bei der Schadensregulierung im Regen stehen lässt. Nur mit der Ab- und Ummeldung ihres Fahrzeugs könnten Kunden drohende Versicherungslücken umfahren. Die Verbraucherzentrale rät zu dieser Notbremsung, weil die zur niederländischen International Insurance Corporation (IIC) gehörenden Direktversicherer das Sonderkündigungsrecht der Kunden bestreiten. Die Verbraucherschützer weisen daraufhin, dass die Empfehlung, eine zweite Kaskoversicherung abzuschließen und somit doppelt zu bezahlen, nicht nur an Raubrittertum grenze, sondern in der Praxis auch scheitere. In der Regel sei der Kaskoschutz nämlich an den Abschluss einer Haftpflichtversicherung beim selben Autoversicherer geknüpft. Wenn für diese das Sonderkündigungsrecht streitig gestellt wird, führe die Empfehlung des Versicherers in die Sackgasse. Die Verbraucherschützer sehen in der Ab- und Ummeldung des Fahrzeugs den Königsweg für weiterhin lückenlosen Versicherungsschutz. Versicherungswechsler sollten von Ineas und Ladycaronline eine Bestätigung ihres Schadenfreiheitsrabatts verlangen und an den neuen Versicherer weitergeben. Wer sich gegen die Ablehnung der Sonderkündigung wehren will, dem bleibt der Weg über eine Feststellungsklage oder ein Ombudsverfahren. Akzeptiere man den lückenhaften Versicherungsschutz bis zum Jahresende, sollte man aber auf jeden Fall den Vertrag bis zum 30. November zum 31. Dezember 2010 kündigen und sich einen neuen Versicherer suchen.
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