Bundesregierung veröffentlicht gesetzliche Neuregelungen zum 01.08.2010
Laut Mitteilung der Bundesregierung treten ab 27.07 bzw. 01.08.2010 neue Gesetze zu Einsparungen bei Medikamenten, zum Mindestlohn in der Pflegebranche und ein verbessertes Aufsichtsrecht über spekulative Finanzmarktprodukte in Kraft. Neue Vergütungsregeln für Banken und Versicherungen sollen exzessive Bonuszahlungen verhindern. Außerdem falle der Startschuss für das nationale Stipendienprogramm. Hier die Neuregelungen im Überblick:
- Gesetz zu Einsparungen im Arzneimittelbereich
Mit dem GKV-Änderungsgesetz werden Abschläge für Arzneimittel ohne Festbetrag kurzfristig von 6 auf 16 Prozent erhöht. Durch ein Preismoratorium werden weitere 300 Millionen Euro eingespart. Für diese Medikamente gelten die am 1. August 2009 gültigen Preise bis zum 31.Dezember 2013. Einsparvolumen: 1,15 Milliarden Euro pro Jahr. Für die Versicherten ändert sich zunächst nichts: Sie beteiligen sich wie bisher nur mit der gesetzlichen Zuzahlung an den Rezeptkosten.
- Mindestlohn in der Pflegebranche
Der Pflegemindestlohn beträgt ab August 8,50 € (West) beziehungsweise 7,50 € (Ost). Erhöhungen jeweils in Höhe von 25 Cent erfolgen ab Januar 2012 und ab Juli 2013. Dieser Mindestlohn ist künftig für alle in Deutschland in diesem Bereich beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einzuhalten. Er gilt sowohl für inländische als auch für ausländische Pflegeunternehmen. Ausgenommen hiervon sind Auszubildende und Praktikanten, Hauswirtschaftskräfte und Demenzbetreuer.
- Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivat-Geschäfte
Das "Gesetz zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivat-Geschäfte" verbessert das Aufsichtsrecht über spekulative Finanzmarktprodukte. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 27. Juli sind so genannte ungedeckte Leerverkäufe in Aktien oder Staatsanleihen der Eurozone verboten. Zugleich ermächtigt das Gesetz die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), im Einvernehmen mit der Bundesbank vorübergehend weitere Geschäfte bis zur Dauer von zwölf Monaten zu verbieten.
- Neue Vergütungsregelungen für Banken und Versicherungen
Banken und Versicherer sollen Belohnungen an einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung ausrichten und Misserfolge stärker sanktionieren. Das Bundesfinanzministerium regelt die neuen Anforderungen in zwei begleitenden Rechtsverordnungen. Diese betreffen unter anderem die Ausgestaltung und Überwachung der Vergütungssysteme, die Vergütungszusammensetzung und die Vergütungskriterien. Außerdem werden Banken und Versicherungen verpflichtet, ihre Vergütungssysteme offenzulegen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) kann künftig unangemessen hohe Bonuszahlungen unterbinden, wenn es die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens verlangt.
- Änderung des Tabakgesetzes
Werbung für Tabak ist in den Medien künftig grundsätzlich verboten. Dies gilt auch für das Sponsoring von Radioprogrammen durch Tabakunternehmen.
- Nationales Stipendienprogramm
Das Gesetz zum Nationale Stipendienprogramm tritt am 1. August in Kraft. Das Programm wird von den Hochschulen selbst verwaltet. Hochschulen werden jetzt aufgefordert, private Mittel einzuwerben und das Bewerbungsverfahren aufzusetzen. Die Hochschulen sollen im Laufe des Sommersemesters 2011 mit den eigentlichen Vergabeverfahren beginnen.
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