Bundesrat lehnt Gesetzesentwurf zur grenzüberschreitenden Vollstreckung von Geldbußen ab
Der Bundesrat hat jetzt zum Gesetzentwurf über die EU-weite Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen Stellung genommen. Hierbei kritisieren die Länder, dass der Erlös aus einer Vollstreckung allein dem Bund zustehen soll. Es sei eine Regelung zu treffen, nach der ein Vollstreckungserlös je zur Hälfte dem Bund und den Ländern zufließe, da diese einen erheblichen Teil des Verwaltungsaufwandes leisten müssten. Die im Entwurf vorgesehene Konzentration von Verordnungsermächtigungen auf das Bundesministerium der Justiz lehnt der Bundesrat ab. Diese Regelung ermögliche dem Bund, den elektronischen Rechtsverkehr und die entsprechende Aktenführung auch insoweit einzuführen, als Landesjustizbehörden betroffen seien. Wie im Bereich der Prozessordnungen müsse eine solche Entscheidung jedoch den Ländern vorbehalten sein, fordert der Bundesrat. Der Gesetzentwurf enthält die grundsätzliche Verpflichtung, eine in einem anderen Mitgliedstaat rechtskräftig verhängte Geldstrafe oder Geldbuße im Inland anzuerkennen und zu vollstrecken. Als zentrale Vollstreckungsbehörde im Bereich eingehender Ersuchen ist das Bundesamt für Justiz vorgesehen. Effektiver richterlicher Rechtsschutz im Inland soll bei allen Strafen und Bußen gewährleistet sein (Beschluss des Bundesrats vom 05.03.2010; DrS 34/10).
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