Zinsswap-Verträge sind Glücksspiel – Bank zu Schadenersatz in Millionenhöhe verurteilt
Das Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart hat jetzt ein deutsches Kreditinstitut verurteilt, an einen Kunden Schadensersatz in Millionenhöhe zu zahlen. Dem mittelständischen Unternehmen waren zwei sogenannte Zinsswap-Verträge zum Zwecke der „Zinsoptimierung“ empfohlen worden. Die Bank verpflichtete sich dabei, an den Kunden für die Dauer von 5 Jahren Zinsen in Höhe eines festen Zinssatzes aus einem fiktiven Betrag zu zahlen. Der Kunde verpflichtete sich im Gegenzug, einen nach einer komplizierten Rechenformel und in Abhängigkeit zu der Kursentwicklung von Interbankenzinssätzen zu berechnenden Zinssatz an die Bank zu zahlen. Dabei gewinnt die Seite, die während der Laufzeit des Vertrages an die andere Seite weniger gezahlt hat. Dem Kunden war ein Schaden in Höhe von über 1,5 Mio. € entstanden. In der Vorinstanz wurde der Klage des Kunden unter Berücksichtigung eines 50prozentigen Mitverschuldens stattgegeben. Das OLG verneinte jetzt ein Mitverschulden. Nach Ansicht der Richter handelt es sich bei dem Swap-Vertrag um eine Art von Glücksspiel, das der Kunde mit seiner pauschalen Zinsmeinung gegen die Bank mit ihren hoch entwickelten Rechenmodellen spiele. Dies sei dem Kunden nicht bewusst. Die Verträge seien mit Hilfe der bankinternen Risikomodelle so konstruiert, dass der Kunde wahrscheinlich einen Verlust erleiden werde. Die Bank sei als Beraterin verpflichtet, die Interessen ihrer Kunden zu wahren. Sie dürfe daher kein Geschäft zur „Zinsoptimierung“ anbieten oder gar empfehlen, wenn sie einen Verlust des Kunden für wahrscheinlich halte. Zusätzlich habe die Bank inhaltlich fehlerhafte Informationsunterlagen erstellt. Unter diesen Umständen sei für ein Mitverschulden kein Platz (OLG Stuttgart, Urteil vom 26. 02. 2010; Az.: 9 U 164/08).
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