Fehler beim Friseur – Kahle Stelle bringt 5.000 € Schmerzensgeld
Das Landgericht (LG) Coburg hat sich laut einer gerade erst veröffentlichten Entscheidung mit den Folgen einer fehlerhaften Blondierung beim Friseur beschäftigen müssen. Eine Kundin, die durch eine Verätzung und in deren Folge eine 5 x 5 cm große kahle Stelle erlitten hatte, klagte von der betreffenden Inhaberin 20.000 € Schmerzensgeld ein. Die Beklagte meinte, insgesamt 5.000 € Schmerzensgeld seien ausreichend. Das Landgericht sprach der Kundin die 5.000 € zu. Das Gericht nahm zu Gunsten der Klägerin an, dass sie starke Schmerzen erlitten hatte und vielfach einen Hautarzt aufsuchen musste. Die Klägerin sei nicht verpflichtet, sich – wie von der Beklagtenn vorgeschlagen - einer Haarimplantation zu unterziehen, da diese mit Risiken verbunden sei, die die Klägerin nicht eingehen müsse. Daher sei die kahle Stelle ein Dauerschaden Eine Minderung der Heiratschancen erachtete das Gericht als äußerst fernliegend. Das Gericht hielt im vorliegenden Fall ein Schmerzensgeld von 5.000 € für angemessen.(LG Coburg, Urteil vom 29.07.2009; Az.: 21 O 205/09).
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