EuGH bestätigt millionenschwere Geldbussen gegen SGL Carbon
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) bestätigte gestern letztinstanzlich die Entscheidung der Kommission über das Kartell auf dem Markt für elektrotechnische und mechanische Kohlenstoff- und Graphitprodukte. Er weist die Rechtsmittel von Le Carbone-Lorraine und SGL Carbon gegen die Urteile des Gerichts erster Instanz, das die Entscheidung der Kommission ebenfalls bestätigt hatte, zurück. Mit Entscheidung vom 3. Dezember 2003 verhängte die Kommission Geldbußen in einer Gesamthöhe von 101,44 Mio. Euro gegen das französische Unternehmen Le Carbone-Lorraine (43,05 Mio. Euro) sowie mehrere deutsche Unternehmen, darunter SGL Carbon (23,64 Mio. Euro), wegen Teilnahme an einem Kartell in einem Zeitraum von Oktober 1988 bis Dezember 1999. Die Tätigkeiten des Kartells auf dem genannten Markt bestanden in der unmittelbaren und mittelbaren Festsetzung der Verkaufspreise oder sonstiger Geschäftsbedingungen, der Aufteilung von Märkten insbesondere durch die Zuteilung von Kunden und abgestimmten Maßnahmen (mengenmäßige Beschränkungen, Preiserhöhungen und Boykottmaßnahmen) gegen nicht dem Kartell angehörende Wettbewerber. Die Mitglieder dieses Kartells kontrollierten mehr als 90 % des Marktes des Europäischen Wirtschaftsraums (euGH, Urteile vom 12.11. 2009, Az.: C-554/08 P und C-564/08 P).
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