Geschäftsinhaber muss bei Sturz über Einkaufskörbe nicht haften
Das Landgericht (LG) Hannover hat jetzt entschieden, dass der Geschäftsinhaber nicht immer für den Sturz eines Kunden haften muss. Bleibt dieser mit seinem Fuß in einem am Kopfende des Warenregals befindlichen Ständer für Einkaufskörbe hängen, stürzt und verletzt sich, muss der Kaufhausinhaber für diesen Unfall kein Schmerzensgeld zahlen. Das Hinstellen von Einkaufskörben zähle nämlich zu den üblichen und jedermann bekannten Serviceleistungen eines Ladengeschäfts. Laut Auffassung der Richter verwirkliche sich bei einem Kunden, der sich allein auf das Betrachten von Waren beschränkt und nicht auf seine nächsten Schritte achtet, das allgemeine Lebensrisiko, das mit dem gedankenversunkenen Durchlaufen eines Kaufhauses verbunden ist (LG Hannover, Beschluss vom 29. 05. 2009 Az.: 2 O 100/09).
- 3219 Aufrufe