Unerlaubte Telefonwerbung ab heute verboten
Seit 04.08.2009 gilt das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung und zur Verbesserung des Verbraucherschutzes bei besonderen Vertriebsformen (BT-Drs. 16/10734). Kundenanrufe sind jetzt nur noch mit ausdrücklicher Einwilligung möglich. Unterdrücken Werbeanrufer ihre Rufnummer, drohen empfindliche Geldbußen durch die Bundesnetzagentur. Die Verbraucher erhalten außerdem mehr Möglichkeiten, Verträge zu widerrufen, die sie am Telefon abgeschlossen haben, teilte das Bundesjustizministerium mit. Auch Verträge über die Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten sowie über Wett- und Lotterie-Dienstleistungen könnten jetzt widerrufen werden.
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