Gericht bremst Commerzbank aus – 5 € pro Überweisung sind zuviel
Nach einer Entscheidung des Landgerichts (LG) Frankfurt darf die Commerzbank Kunden, die ihren Dispokredit überzogen haben, nicht zusätzlich zu den Zinsen noch 5 € pro Verfügung berechnen. Gegen eine entsprechende Klausel in den Geschäftsbedingungen hatte die Verbraucherzentrale geklagt. Nach ihren Angaben bekommt ein Kunde der Commerzbank, der den eingeräumten Dispokredit überzieht, häufig nicht sofort eine Kreditkündigung. Die Bank dulde vielmehr eine weitere Überziehung. Der Zinssatz für diese geduldete Überziehung liege bei 18,74 % effektivem Jahreszins. Nach Meinung des Gerichts ist die Klausel unangemessen und deshalb rechtswidrig (LG Frankfurt, Urteil vom 13.05.2009, Az.: 2-02 O 3/09).
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