Deutsche Meisterschaft im Sport – Auch formloses Prämienversprechen gilt
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat aktuell entschieden, dass auch ein mündliches Prämienversprechen für den Gewinn der deutschen Meisterschaft bindend ist. Verspricht der Aufsichtsratsvorsitzende eines Sportvereins dem Trainer für einen bestimmten sportlichen Erfolg eine Prämie von 5.000 €, bedarf dieses Versprechen zu seiner Wirksamkeit keiner notariellen Beurkundung. Bei dem Versprechen der Prämie handele es sich mitnichten um ein beurkundungspflichtiges Schenkungsversprechen. Die Zuwendung sei nicht unentgeltlich gewesen, weil sie als Belohnung für bestimmte Bemühungen des Trainers einen besonderen Leistungsanreiz darstelle (BGH, Urteil vom 28.05.2009 Az.: Xa ZR 9/08).
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