Neues Anlegerentschädigungsgesetz in trockenen Tüchern
Der beabsichtigten Änderung des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (BT-Dres. 16/12255 und 16/12599) steht nach letzten Änderungen durch den Finanzausschuss jetzt nichts mehr entgegen. Das Gesetz beabsichtigt unter anderem eine Erhöhung der Mindestdeckung für Einlagen von 20.000 auf 50.000 €, ab 31.12.2010 wird die Mindestdeckung sogar 100.000 € betragen. Die bisher vorgeschriebene Verlustbeteiligung für Anleger von 10 % wird endgültig abgeschafft. Außerdem sieht das Gesetz vor, dass Entschädigungseinrichtungen von den jeweiligen Mitgliedsinstituten Sonderbeiträge erheben dürfen, wenn dies zur Begleichung etwaiger Entschädigungsansprüche erforderlich ist.
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