Neues Recht stärkt Gläubigerrechte bei Schuldverschreibungen
Die Bundesregierung will mittels eines neuen Gesetzentwurfs (BT-DrS 16/12814) zum Schuldverschreibungsgesetz (SchVG) die Rechte der Besitzer von Schuldverschreibungen verbessern. So sollen die Gläubigerbefugnisse, mit Mehrheit über die Anleihebedingungen zu entscheiden, inhaltlich erweitert werden. Die Gläubigerversammlung kann damit in die Lage versetzt werden, möglichst rasch und ohne unnötigen organisatorischen Aufwand Entscheidungen zu treffen. Die Regierung beabsichtigt weiterhin, Umschuldungsklauseln (so genannte Collective Action Clauses) im deutschen Recht zu verankern. So soll das deutsche Schuldverschreibungsrecht international üblichen Anforderungen soweit wie möglich angepasst werden. Weiter Änderungen beziehen sich auf eine Anhebung der Verjährungsfrist und zusätzliche Dokumentationspflichten.
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