Bundesregierung verstärkt Schutz gewerblicher Muster und Modelle
Das aus dem Jahr 1925 stammende Geschmacksmustergesetz (GeschmMG) wird jetzt ergänzt. Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (BT-Drs.: 16/12586) vorgelegt, wonach der nationale Geschmacksmusterschutz künftig auch auf alle internationalen Eintragungen anzuwenden ist. Dies gilt unabhängig davon, nach welcher Fassung das gewerbliche Muster oder Modell überhaupt angemeldet wurde. Damit wird - so weit wie möglich - eine gleiche Behandlung der internationalen Eintragungen gewährleistet. Für derartige Eintragungen ist die Weltorganisation für geistiges Eigentum in Genf (WIPO) zuständig
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