Mehr Freiheit – Handel wird von Verpackungsvorgaben entlastet
Ab 11.04.2009 tritt die 6. Änderungsnovelle der Fertigverpackungsverordnung in Kraft. Damit dürfen Lebensmittel, aber auch alle anderen Arten von verpackten Waren wie Waschmittel, Wolle und Lacke in jeder denkbaren Packungsgröße verkauft werden. Der Verbraucherschutz soll künftig vor allem durch das Preisangabenrecht sichergestellt werden, wonach bspw. bei Waren in Fertigpackungen sowohl der Endpreis als auch der Preis je Mengeneinheit (Kilogramm oder Liter) anzugeben ist. Damit sei den Kunden ausreichend Möglichkeit zum Preisvergleich gegeben. Die Aufhebung der Verpackungsvorschriften bedeutet für Handel und Hersteller eine komplette Abkehr der bisherigen starren europarechtlichen Vorgaben.
- 3537 Aufrufe