Gericht verneint Berufskrankheit: Keine Entschädigung für Mobbing am Arbeitsplatz
Gesundheitsschäden durch Mobbing am Arbeitsplatz gelten nicht als Berufskrankheit
Eine Arbeitnehmerin fühlte sich aufgrund negativer Gerüchte am Arbeitsplatz gemobbt. Sie leidet an psychischen Gesundheitsstörungen, die sie auf das Mobbing am Arbeitsplatz zurückführt.
Sie beantragte deshalb gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung eine Entschädigung. Die zuständige Unfallkasse lehnte den Antrag mit der Begründung ab, dass keine Berufskrankheit vorliege. Die Arbeitnehmerin klagte gegen die Entscheidung.
Die Klage hatte keinen Erfolg. Das Gericht entschied den Rechtsstreit zugunsten der Unfallkasse. Mobbing und die hierauf beruhenden Gesundheitsbeeinträchtigungen seien keine anerkannte Berufskrankheit. Die Erkrankung könne auch nicht "wie" eine Berufskrankheit entschädigt werden, weil keine Erkenntnisse vorlägen, dass eine bestimmte Berufsgruppe bei ihrer Tätigkeit in weitaus höherem Maße als die übrige Bevölkerung Mobbing ausgesetzt sei. Vielmehr komme Mobbing in allen Berufsgruppen sowie im privaten Umfeld vor. Da es sich darüber hinaus zeitlich nicht auf ein bestimmtes Ereignis eingrenzen lasse, scheide auch ein Arbeitsunfall aus (Hessisches LSG, Urteil vom 23.10.2012, Az.: L 3 U 199/11).
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