Business-Netz Logo
Befristeter Arbeitsvertrag: Kettenbefristung mit Sachgrund ist nur bei Rechtsmissbrauch unzulässig	Business-Netz Logo

Registrieren
Passwort vergessen?
Startseite » News » Personal » Befristeter Arbeitsvertrag: Kettenbefristung mit Sachgrund ist nur bei Rechtsmissbrauch unzulässig
  • Anzeigen
  • What links here

Befristeter Arbeitsvertrag: Kettenbefristung mit Sachgrund ist nur bei Rechtsmissbrauch unzulässig

20. Juli 2012

Arbeitnehmerin hatte wegen dreizehnmaliger Kettenbefristung in 11 Jahren geklagt

Die Befristung eines Arbeitsvertrags kann laut zwei gestern veröffentlichter Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts (BAG) trotz Vorliegens eines Sachgrunds aufgrund der besonderen Umstände des Einzelfalls ausnahmsweise rechtsmissbräuchlich und daher unwirksam sein. Für das Vorliegen eines Rechtsmissbrauchs können insbesondere eine sehr lange Gesamtdauer oder eine außergewöhnlich hohe Anzahl von aufeinander folgenden befristeten Arbeitsverträgen mit demselben Arbeitgeber sprechen. Im ersten Fall beschäftigte sich das Gericht mit dem vom EuGH entschiedenen Fall „Kücuk“ (EuGH, Urteil vom 26.01.2012, C-586/10). Dabei war die Klägerin beim beklagten Land aufgrund von insgesamt 13 befristeten Arbeitsverträgen von Juli 1996 bis Dezember 2007 beim Amtsgericht Köln tätig. Die befristete Beschäftigung diente fast durchgehend der Vertretung von Justizangestellten, die sich in Elternzeit oder Sonderurlaub befanden. Mit ihrer Klage griff die Frau die Befristung des letzten geschlossenen Vertrages mit der Argumentation an,  dass das beklagte Land die an sich eröffnete Möglichkeit der Vertretungsbefristung rechtsmissbräuchlich ausgenutzt habe. Das BAG hatte das Verfahren dem EuGH vorgelegt.

 

Mehrfach befristeter Arbeitsvertrag mit Sachgrund kann laut EuGH Rechtsmissbrauch bedeuten

Der EuGH entschied, dass der Umstand, dass ein Arbeitgeber wiederholt oder sogar dauerhaft auf befristete Vertretungen zurückgreife, weder der Annahme eines sachlichen Grundes im Sinne der europäischen Rahmenvereinbarung entgegen stehe, noch dass daraus das Vorliegen eines Missbrauchs im Sinne dieser Bestimmung folge. Die nationalen Gerichte müssten aber auch bei Vorliegen eines sachlichen Grundes alle mit der Verlängerung der befristeten Verträge verbundenen Umstände berücksichtigen, da sie einen Hinweis auf Missbrauch geben können, den die europäische Rahmenvereinbarung verhindern solle. Bei dieser Prüfung könnten sich die Zahl und Dauer der mit demselben Arbeitgeber geschlossenen aufeinander folgenden Verträge als relevant erweisen.

 

BAG verweist auf strenge Prüfung des Einzelfalls und auf Treu und Glauben

Hiervon ausgehend hat das BAG den Fall zur erneuten Prüfung an das Landesarbeitsgericht zurückverwiesen. Die Bundesrichter entschieden, dass das Vorliegen eines ständigen Vertretungsbedarfs der Annahme des Sachgrunds der Vertretung nicht entgegensteht, sondern an den Grundsätzen der Sachgrundprüfung uneingeschränkt festgehalten werden kann. Allerdings könne unter besonderen Umständen die Befristung eines Arbeitsvertrages trotz Vorliegens eines sachlichen Grundes wegen rechtsmissbräuchlicher Ausnutzung der an sich eröffneten rechtlichen Gestaltungsmöglichkeit unwirksam sein. Das entspreche den sich aus Treu und Glauben (§ 242 BGB) ergebenden Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs. An einen solchen nur ausnahmsweise anzunehmenden Rechtsmissbrauch seien hohe Anforderungen zu stellen. Es seien dabei alle Umstände des Einzelfalls, insbesondere aber Gesamtdauer und Anzahl der in der Vergangenheit mit demselben Arbeitgeber geschlossenen aufeinander folgenden befristeten Verträge zu berücksichtigen. Dem beklagten Land solle Gelegenheit zu geben, noch besondere Umstände vorzutragen, die der Annahme des an sich indizierten Rechtsmissbrauchs entgegenstehen (BAG, Urteil vom 18.07.2012;  Az.: 7 AZR 443/09).

 

Viermalige Befristung über fast 8 Jahre ist noch kein Rechtsmissbrauch

Im zweiten entschiedenen Fall wies das BAG – wie schon die Vorinstanzen – die Befristungskontrollklage einer anderen Klägerin ab. Diese war vom 01.03.2002 bis zum 30.11.2009 aufgrund von vier jeweils befristeten Arbeitsverträgen bei einem Einzelhandelsunternehmen beschäftigt. Die letzte im Januar 2008 vereinbarte Befristung erfolgte zur Vertretung eines in Elternzeit befindlichen Arbeitnehmers. Die Befristung sei nach § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 TzBfG gerechtfertigt, so die Bundesrichter. Angesichts der Gesamtdauer von sieben Jahren und neun Monaten sowie der Anzahl von vier Befristungen gab es keine Anhaltspunkte für das Vorliegen eines Rechtsmissbrauchs (BAG, Urteil vom 18.07.2012;  Az.:7 AZR 783/10).

Autor: Business Netz Redaktion
Stichworte: Arbeitsvertrag, Befristung, Sachgrund, Rechtsmissbrauch, EuGH, Kücük, C-586/10, Kettenbefristung, 7 AZR 443/09, 7 AZR 783/10, Befristung mit Sachgrund, befristeter Arbeitsvertrag, Treu und Glauben
Diesen Artikel:
  • Kommentieren
  • 5006 Aufrufe
Twittern
No votes yet
Auf anderen Social Networks posten:
  • del.icio.us logo
  • Facebook logo
  • Linkarena logo
  • Webnews logo
  • Xing logo
Arbeitsvertrag Muster: Befristung mit Sachgrund: Vertretung eines Arbeitnehmers...
Sie benötigen einen Arbeitsvertrag für eine Befristung mit Sachgrund (Vertretung eines Arbeitnehmers) mit Tarifbindung (§ 14 Abs. 1 Nr. 3 TzBfG)? Dann downloaden Sie doch dieses Muster: Arbeitsvertrag - kostenlos. mehr
Arbeitsvertrag Muster: Befristung mit Sachgrund: Vertretung eines Arbeitnehmers...
Sie benötigen einen Arbeitsvertrag für eine Befristung mit Sachgrund (Vertretung eines Arbeitnehmers) ohne Tarifbindung (§ 14 Abs. 1 Nr. 3 TzBfG)? Dann downloaden Sie doch dieses Muster: Arbeitsvertrag - kostenlos. mehr
Gefahr - Bei der Verlängerung eines befristeten Arbeitsvertrags müssen Sie auf...
Beim Einsatz befristeter Arbeitsverhältnisse sollten Sie äußerste Genauigkeit walten lassen. Die Rechtsprechung hält hier zahllose Fallen bereit, die einen befristeten in einen unbefristeten Vertrag münden lassen. mehr
Nachträgliche Befristung kann wirksam sein
Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Düsseldorf ist ein befristeter Arbeitsvertrag auch dann wirksam, wenn der Arbeitnehmer seine Tätigkeit aufnimmt, bevor er den Arbeitsvertrag unterzeichnet hat. Nur weil der Arbeitsbeginn... mehr
Arbeitsvertrag Muster: Befristung mit Sachgrund: Person des Arbeitnehmers - mit...
Sie benötigen einen Arbeitsvertrag für eine Befristung mit Sachgrund (Erprobung) mit Tarifbindung (§ 14 Abs. 1 Nr. 6 TzBfG)? Dann downloaden Sie doch dieses Muster: Arbeitsvertrag - kostenlos. mehr

News

  • Personal
  • Wirtschaft
  • Steuern
  • Recht

Management & Unternehmensführung

  • Existenzgründung
  • Unternehmensführung
  • Marketing
  • Personalmanagement
    • Personal-Praxis
    • Mitarbeiterführung
    • Konfliktmanagement
    • Teamarbeit
  • Controlling
  • Projektmanagement
  • Einkauf & Vertrieb
  • Qualitätsmanagement
  • Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit

Recht & Urteile

  • Arbeitsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Verbraucher
  • Betriebsrat
  • Altersvorsorge & Sozialversicherungen

Job & Karriere

  • Karriereentwicklung
  • Karrierefrauen
  • Kommunikation
  • Selbstmanagement
  • Zeitmanagement
  • Work-Life Balance
  • Büromanagement & IT
    • Internet
    • Tech Tricks
    • Organisation
    • Getting Things Done

Steuern & Finanzen

  • Umsatzsteuer
  • Einkommensteuer
  • Sonstige Steuern & Abgaben
  • Lohn & Gehalt
  • Geld & Kredit

Themen & Tools

  • Themen von A-Z
  • Checklisten
  • Zeugnisse
  • Abmahnungen
  • Kündigungen
  • Arbeitsverträge
  • Betriebsvereinbarungen
  • Musterschreiben
  • Muster
  • Formulare & Anträge
  • Fragebögen
  • Arbeitsblätter
  • Übersichten
  • Selbsttests
  • Podcasts & Videos

jede Woche neu

Business-Netz Newsletter bestellen

Neue Impulse für Ihren beruflichen Alltag - kostenlos und aktuell!

 

Registrieren
 

Tags News

Einkommensteuer 2009 Arbeitnehmer Quartal Internet 2010 Verbraucher Umsatzsteuer Anspruch Deutschland Studie Kosten Verfassungswidrigkeit Werbungskosten Kündigung Arbeitgeber Insolvenz Schadenersatz Umsatz Banken Destatis Unternehmen

Meist Gelesen

Berufsunfähig infolge „Blutgrätsche“: Fußballer haftet persönlich für...
  • Betriebsrat darf Belegschaft nicht über wirtschaftliche Lage informier...
  • Neue Zahlen zum Internationalen Frauentag – Nur noch 51 % der Bevölke...
  • Versandkosten müssen in Preisvergleichslisten auftauchen

Verbraucher

Hilfe im Alltag: Die Rechtsschutzversicherung
  • Streitfall Mietminderung: Wie Sie als Mieter erfolgreich Ihre Miete...
  • Für Kreative – Adventskalender selbst gestalten
  • Verspätung oder Flugausfall: EU-Fluggastrechteverordnung verhilft...

Projektmanagement

Projektmanagement: Die 5 bedeutendsten Agile-Methoden
  • SaaS für das Projektmanagement
  • So halten Sie die Kosten für Ihr Projekt im Griff
  • Projektzeiterfassung: So optimieren Sie Ihr Projektmanagement

Akquise to go

Podcast: So bleibt der Kunde bei uns... und nicht bei der Konkurrenz
  • Podcast: So gehst du wirkungsvoll mit Einwänden im Kundengespräch um
  • Podcast: Was Akquise und Marathonläufe gemeinsam haben
  • Podcast: Der erste Schritt, damit Kunden dir vertrauen

Lohn & Gehalt

Entgeltumwandlung – die richtige Vorsorge durch das Bruttogehalt
  • Gehaltsverhandlung: Wie Frauen richtig verhandeln
  • Lohnbuchhaltung 2018: Diese Steueränderungen sollten Sie kennen
  • Verpflegungs-Mehraufwand: Diese Beträge können Sie 2016 geltend machen

Einkommensteuer

Steuerjahr 2022: Homeoffice bringt Steuererleichterungen
  • Corona: So können Sie im Homeoffice Steuern sparen
  • Steuer 2020: Das ändert sich für Fach- und Führungskräfte
  • Umzugskosten absetzen – So geht’s

Zeitmanagement

Stressfrei durch die Adventszeit: Gönnen Sie sich 15 besinnliche Minuten
  • Mehr Zeit haben, höhere Effizienz erzielen: 7 Wege, wie Sie effektiv...
  • Besser abends oder morgens planen? Ihre persönliche Leistungskurve...
  • E-Mail-Postfach: Prüfen Sie Ihre Post 3x am Tag

Personal Praxis

Wenn Mitarbeiter unter Verdacht stehen – Was können und dürfen Arbeitgeber tun?
  • 3 Wege zur Verbesserung von Gesundheit und Wohlbefinden Ihrer...
  • Gesundheitsmanagement: Krankenstand hängt von 3 wichtigen Faktoren ab
  • Mitarbeiterbeurteilungen: Diese Fehler sollten Sie im...

Altersvorsorge

Privat versichert: Darauf müssen Sie achten
  • Zusätzliche Altersvorsorge mit einem Fondssparplan: Tipps für Anfänger
  • Die betriebliche Altersvorsorge: cleveres Sparen für den Ruhestand
  • Höheres Gehalt nach der Trennung bleibt für Trennungsunterhalt...

Kommunikation

Online-Quiz: 14 Fragen zum Internationalen Frauentag
  • Quiz: Karneval, Fastnacht und Co - Sind Sie ein echter Narr?
  • Mitarbeitergespräche erfolgreich führen: 5 Kommunikationsfehler, die...
  • Online-Quiz: 10 Fragen zum Muttertag
  • News
    • Personal
    • Wirtschaft
    • Steuern
    • Recht
  • Management & Unternehmensführung
    • Existenzgründung
    • Unternehmensführung
    • Marketing
    • Personalmanagement
      • Personal-Praxis
      • Mitarbeiterführung
      • Konfliktmanagement
      • Teamarbeit
    • Controlling
    • Projektmanagement
    • Einkauf & Vertrieb
    • Qualitätsmanagement
    • Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit
  • Recht & Urteile
    • Arbeitsrecht
    • Wirtschaftsrecht
    • Verbraucher
    • Betriebsrat
    • Altersvorsorge & Sozialversicherungen
  • Job & Karriere
    • Karriereentwicklung
    • Karrierefrauen
    • Kommunikation
    • Selbstmanagement
    • Zeitmanagement
    • Work-Life Balance
    • Büromanagement & IT
      • Internet
      • Tech Tricks
      • Organisation
      • Getting Things Done
  • Steuern & Finanzen
    • Umsatzsteuer
    • Einkommensteuer
    • Sonstige Steuern & Abgaben
    • Lohn & Gehalt
    • Geld & Kredit
  • Themen & Tools
    • Themen von A-Z
    • Checklisten
    • Zeugnisse
    • Abmahnungen
    • Kündigungen
    • Arbeitsverträge
    • Betriebsvereinbarungen
    • Musterschreiben
    • Muster
    • Formulare & Anträge
    • Fragebögen
    • Arbeitsblätter
    • Übersichten
    • Selbsttests
    • Podcasts & Videos
Busienss netz logo
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • Nutzungsbedingungen
  • Mediadaten
  • Partner
  • RSS-Feeds
Copyright Webmedia4business GmbH, alle Rechte vorbehalten