BAG erhöht Urlaubsanspruch: Jüngere Angestellte im öffentlichen Dienst bekommen mehr Urlaub
BAG zum Urlaubsanspruch für Angestellte im öffentlichen Dienst: Altersabhängige Staffelung ist unzulässig
Der TVöD sieht vor, dass Beschäftigte bis zum vollendeten 30. Lebensjahr 26 Tage Urlaub haben, bis zum 40. Lebensjahr 29 und danach 30 Urlaubstage. Eine Angestellte hatte für die Jahre 2008 und 2009, in denen sie noch nicht das 40. Lebensjahr überschritten hatte, jeweils einen zusätzlichen Urlaubstag beansprucht. Dieser Forderung stimmten die Bundesrichter zu.
Die Differenzierung der Urlaubsdauer nach dem Lebensalter benachteilige Beschäftigte, die das 40. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die tarifliche Urlaubsstaffelung verfolge nicht das legitime Ziel, einem gesteigerten Erholungsbedürfnis älterer Menschen Rechnung zu tragen. Ein gesteigertes Erholungsbedürfnis von Beschäftigten bereits ab dem 30. bzw. 40. Lebensjahr ließe sich auch kaum begründen. Deshalb müsse die Urlaubsdauer der Angestellten nach oben angepasst werden, weil nur so die rechtswidrige Lage beseitigt werden könne. Für Angestellte im öffentlichen Dienst bedeute dies bis zu vier Tage Urlaub mehr (BAG, Urteil vom 20.03.2012, Az.: 9 AZR 529/10).
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