Es geht auch anders: Kassierer fliegt wegen Missbrauchs von Pfandbons in geringer Höhe
Das Arbeitsgericht (ArG) Berlin hat jetzt eine fristlose Kündigung wegen des Verdachts des Pfandbonmissbrauchs bestätigt. Einem seit 17 Jahren beschäftigten Kassierer war zur Last gelegt worden, per Hand Pfandbons erstellt zu haben, ohne dass ein tatsächlicher Kassiervorgang dieser Angelegenheit gegenüber gestanden hätte. Der Arbeitgeber warf ihm vor, dass er das entsprechende Geld an sich genommen habe.
Das Gericht sah den diesbezüglichen dringenden Verdacht als gegeben an. Es stellt dabei unter anderem auch darauf ab, dass der Gekündigte sowohl gegenüber dem Arbeitgeber als im Prozess jeweils wechselnde Darstellungen des Sachverhalts abgegeben hatte. Sein gesamtes Vorbringen erscheine damit unglaubwürdig. In der Interessenabwägung sei zwar die langjährige Beschäftigungszeit insbesondere nach der neuen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zugunsten des Angestellten zu berücksichtigen gewesen. Jedoch habe maßgeblich gegen den Mann gesprochen, dass er als Kassierer im originären Kernbereich seiner Tätigkeit derartig dringende Verdachtsmomente gesetzt habe. Der geringe Schadensbetrag von 6,06 € falle demgegenüber nicht ins Gewicht (ArG Berlin, Urteil vom 28.09.2010; Az.: 1 Ca 5421/10).
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