Kommission fordert Nachbesserungen beim Diskriminierungsschutz
Die Kommission hat heute eine mit Gründen versehene Stellungnahme an Deutschland und Portugal gerichtet, in der die beiden Mitgliedstaaten aufgefordert werden, die EU‑Vorschriften zum Verbot der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts in Beschäftigung und Beruf (Richtlinie 2002/73/EG) vollständig umzusetzen. In der an Deutschland gerichteten mit Gründen versehenen Stellungnahme wird eine Abweichung im AGG von der Richtlinie beanstandet. Laut Auffassung der Kommission gewährleisten die nationalen Rechtsvorschriften nicht das in der Richtlinie geforderte Schutzniveau, da sie die Diskriminierung aufgrund des Geschlechts bei Kündigungen nicht wie in der Richtlinie gefordert verbieten. Der Mitgliedstaat hat jetzt zwei Monate Zeit, um darauf zu reagieren. Wenn die Kommission dann keine zufriedenstellende Antwort erhält, kann sie den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg mit der Angelegenheit befassen und verlangen, dem betreffenden Land eine Geldbuße aufzuerlegen, wenn es dem diesbezüglichen Urteil des Gerichtshofs nicht nachkommt.
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