Achtung: Schnüffeln in fremden E-Mails kostet den Arbeitsplatz
Nach einer Entscheidung des Bayerischen Landesarbeitsgerichts (LAG) ist die Kündigung eines Mitarbeiters, der Einsicht in E-Mails von Kollegen nimmt, rechtmäßig. Ein Systemadministrator hatte Zugriff auf die E-Mails eines Geschäftsführers seines Arbeitgebers. Um diesem ein vermeintlich vertragswidriges Verhalten nachzuweisen, hatte er dessen E-Mails an einen anderen Geschäftsführer des Unternehmens weitergeleitet. Der Arbeitgeber nahm dieses Verhalten zum Anlass, um dem Systemadministrator ohne vorherige Abmahnung zu kündigen. Die dagegen gerichtete Klage des Mitarbeiters hatte keinen Erfolg. Nach Ansicht des Gerichts stelle das Verhalten einen schwerwiegenden Verstoß gegen arbeitsvertraglichen Pflichten dar. Er habe seine ihm übertragenen Befugnisse missbraucht, um auf interne Korrespondenz zurückzugreifen. Daher durfte der Arbeitgeber ihm auch ohne vorherige Abmahnung kündigen. Ein Unternehmen müsse sich darauf verlassen können, dass ein Systemadministrator auch in Ausnahmesituationen die ihm eingeräumten Zugriffsmöglichkeiten nicht missbrauche (LAG München, Urteil vom 08.07.2009, Az.: 11 Sa 54/09).
Weitere Informatinen zu diesem Urteil erhalten Sie in dem Beitrag Unbefugtes Schnüffeln in fremden E-Mails kostet den Arbeitsplatz.
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