Gehalt der Bremer IHK-Geschäftsführer wird vom Personalrat mitbestimmt
Das Verwaltungsgericht (VG) Bremen hat mit einem gerade getroffenen Beschluss strittige Fragen der Mitbestimmung bei der Industrie- und Handelskammer (IHK) Bremerhaven entschieden. Danach hat der Personalrat ein umfassendes Mitbestimmungsrecht auch bei der Festlegung der Bezüge der Geschäftsführer. Dieses gilt immer dann, wenn Besoldungen, Vergütungen oder Arbeitsentgelte nicht durch Gesetz oder Tarifvertrag abschließend geregelt sind. Die Geschäftsführer der Industrie- und Handelskammer unterliegen aber keinem Tarifvertrag. Diese Entscheidung wird bei Rechtskraft Auswirkungen auf alle außertariflich Beschäftigten bei Körperschaften, Anstalten und Stiftungen im Lande Bremen haben, auf die das Bremische Personalvertretungsgesetz anzuwenden ist. Zugleich hat das Verwaltungsgericht auch die Verletzung des Mitbestimmungsrechts des Personalrats gerügt, weil die Bestellung weiterer Geschäftsführer der Industrie- und Handelskammer Bremerhaven ohne Beteiligung und Zustimmung des Personalrats erfolgt ist. Über eventuelle arbeitsrechtliche Konsequenzen der festgestellten Verstöße hatte das Verwaltungsgerichtnicht zu entscheiden (VG Bremen, Beschluss vom 20.08.2009 Az.:PK 141/09.PVL).
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