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Gesetzliche und steuerliche Vorteile für Unternehmen: Schöpfen Sie sie aus?

3. Oktober 2014

Gesetzliche und steuerliche Vorteile für Sie als Unternehmer 

Für das Finanzamt sind die Betriebsausgaben Posten, die den zu versteuernden Gewinn mindern, was letztendlich nichts anderes heißt, als dass Sie als Unternehmer Steuern sparen können. Da die betriebliche Steuererklärung ein umfassendes Unterfangen darstellt, berufen sich die meisten Unternehmen auf einen entsprechenden Steuerberater als Experten. Trotzdem sollten Sie sich über verschiedenste Arten und Möglichkeiten informieren, um diese Vorteile künftig entsprechend sinnvoll zu nutzen. 

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Anhand der unterschiedlichen Umsetzungsmöglichkeiten von Bonuszahlungen für die Mitarbeiten lässt sich beispielhaft erläutern, welche steuerlichen Sonderfälle Sie zu Ihren Gunsten nutzen können. Vorteile können Sie aber auch durch staatliche Förderungen erhalten, die sich in so gut wie jeder Branche in unterschiedlichen Anwendungsfeldern finden lassen. Einige sollen folglich erläutert werden.

 

Steuerfrei: Zuschläge und weitere Boni für Mitarbeiter

Sie haben die Möglichkeit als Arbeitgeber, auf eine Reihe von Maßnahmen zurückzugreifen, die für den Mitarbeiter eine Form der Anerkennung oder Gehaltserhöhung darstellen und zudem bis zu einer bestimmten Grenze steuerfrei sind. Folgende Vorschläge sollen die unterschiedlichen Maßnahmen verdeutlichen:

  • Diensthandy zur Privatnutzung
    Gerade das mobile Surfen und Telefonieren ist für Geschäftskunden heutzutage bereits Standard, umso wichtiger ist daher ein Mobilfunktarif, der die Nutzung entsprechend sinnvoll abdeckt.

    Tipp:
    Auf Vergleichsportalen wie bspw. Verivox können Sie sich über die unterschiedlichen Verträge für Firmenkunden informieren. Dieser Vergleich lohnt sich in jedem Fall, da die Tarife in Abhängigkeit vom Nutzungsverhalten des Telefons sehr unterschiedlich ausfallen.


     
    Darüber hinaus können Sie als Arbeitgeber auch die privaten Handykosten des Mitarbeiters übernehmen und ihm im Rahmen eines Zusatzes zum Anstellungsvertrag die private Mitbenutzung gestatten. Bei letzterer Möglichkeiten sollten allerdings feste Obergrenzen gesetzt werden, sodass ein Überschreiten vom Arbeitnehmer selbst zu tragen ist. Möglich ist die Übernahme eines Handyvertrags aufgrund einer neuen Gesetzesregelung.
    Neben der beruflichen Nutzung können Sie aber auch die privaten Handykosten des Mitarbeiters übernehmen und ihm im Rahmen eines Zusatzes zum Anstellungsvertrag die private Mitbenutzung gestatten. Interessant ist letztere Vorgehensweise vor allem dann, wenn der Mitarbeiter eine Gehaltserhöhung anfordert. Der zusätzliche Lohn müsste entsprechend versteuert werden, was für Arbeitgeber als auch für Arbeitnehmer Verluste in Form von Steuerabgaben bedeutet. Das Diensthandy zur Privatnutzung kann als steuerfreies Zusatzgehalt im Arbeitsvertrag deklariert werden. So sparen Sie den Arbeitgeberanteil bei den Steuern und der Mitarbeiter hat letztlich nicht selten sogar mehr gewonnen als mit dem zusätzlichen Nettolohn. 

  • Belegschaftsrabatte
    Auch ein Belegschaftsrabatt ist diesbezüglich eine sinnvolle Maßnahme und sorgt dafür, dass Mitarbeiter die Produkte des Hauses zu niedrigeren Preisen nutzen oder kaufen können. Der Rabattfreibetrag ist allerdings auf 1.080 Euro im Jahr begrenzt und darf nicht überschritten werden. Zudem muss die vergünstigte Warenabgabe im Personalkonto vermerkt werden. 

  • Waren- und Dienstleistungsgutscheine
    Eine andere Möglichkeit ist die Nutzung von Waren- oder Dienstleistungsgutscheinen fremder Firmen als Zeichen der Anerkennung, das kann beispielsweise das Kinoticket oder ein Tankgutschein sein. Pro Monat dürfen diese Gutscheine den Wert von 44 Euro allerdings nicht überschreiten. 

  • Essenszuschuss
    Pro Tag ist es zudem möglich, Mitarbeitern einen Essenszuschuss von bis zu 2,40 Euro zu gewähren, allerdings muss dafür ein Vertrag mit einer Gaststätte oder Kantine abgeschlossen werden. Sind die Zuschüsse höher, so müssen Sie als Arbeitgeber pauschal 25% Lohnsteuer auf den Betrag zahlen.

 

 

Gesetzliche Vorteile durch staatliche Förderprogramme

 

Betriebliche Gesundheitsförderung

Laut Bundesregierung gehört die betriebliche Gesundheitsförderung zu den wichtigsten gesundheitspolitischen Zielen und wird dementsprechend aktiv vorangetrieben. Für die Durchsetzung unterschiedlicher gesundheitsfördernder Maßnahmen in Ihrem Unternehmen erhalten Sie entsprechend steuerliche Vorteile vom Staat. Dabei handelt es sich um eine lohnsteuerfreie Unterstützung in Form von bis zu 500 Euro pro Beschäftigtem und Jahr, wie das Bundesministerium für Gesundheit in einer Broschüre beschreibt. Befreit von der Steuer sind jene Maßnahmen, die „hinsichtlich Qualität, Zweckbindung und Zielgerichtetheit den Anforderungen der §§ 20 und 20a Abs. 1 i. V. mit § 20 Abs. 1 Satz 3 SGB V genügen.“

 

frischer Salat - wertvolle Vitamine und Nährstoffe

 

Folgende Maßnahmen können Sie unter anderen steuerfrei in Ihrem Unternehmen anwenden:

  • gesundheitsgerechte Mitarbeiterführung, aber auch verschiedenste Kurse, unter anderem beispielsweise zur Raucherentwöhnung
  • gesundheitsgerechte betriebliche Gemeinschaftsverpflegung
  • Leistungen zur Vorbeugung oder Reduzierung arbeitsbedingter körperlicher Belastung
  • Hilfe bei Stressbewältigung und Entspannung

 

Aber auch ganz allgemeine Verbesserungen des Gesundheitszustandes liegen dem Gesetzgeber am Herzen, darunter fallen beispielsweise Bewegungsprogramme, Ernährungsberatungen oder weiterführende Angebote. Einen entsprechenden Leitfaden über die Möglichkeiten und Maßnahmen hat der GKV Spitzenverband zusammengestellt.

 

Ökostrom-Rabatte für Unternehmen?

Viele Unternehmen haben das Privileg, auf die bekannte EEG-Umlage verzichten zu dürfen, darunter zum Beispiel Busse und S-Bahnen, Lebensmittelhändler und Aluproduzenten. Rund 2000 Firmen dürfen sich die Öko-Umlage derzeit sparen, so eine Stellungnahme des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle, und müssen so weitaus weniger Strom als der Rest zahlen. Gehören Sie allerdings dem Mittelstand an, haben Sie jedoch keinen Vorteil durch diese derzeit stark diskutierte Regelung, lediglich für sehr energieintensive Prozesse ist die Ausnahmeregelung gedacht. Dennoch können auch alle anderen Unternehmen bezüglich des Stroms sparen, denn für Gewerbetreibende wird der gesonderte Gewerbestrom angeboten. Da Unternehmen hier in der Regel größere Mengen Strom abnehmen und ohnehin einen dementsprechend höheren Stromverbrauch haben, können Sie mit Ihrem Stromanbietern bessere Konditionen verhandeln.

 

Der Fördermittelantrag: Worauf Sie bei der Antragsstellung achten sollten

Ob Konzern, großes, mittleres oder kleines Unternehmen, in Deutschland werden jedes Jahr Milliarden an Förderprogrammen gezahlt. Entscheidend für die Bewilligung eines solchen Förderantrags – sei es durch die EU, den Bund, die Ländern, Kommunen oder Gemeinden – ist die Erfüllung gewisser Voraussetzungen: 

√   Der Antrag muss vollständig und wahrheitsgemäß von Ihnen ausgefüllt werden, hierzu gehören nicht selten auch behördliche Genehmigungen oder Gutachten.
√   Setzen Sie sich mit Ihrer Hausbank in Verbindung, in vielen Fällen läuft die Antragsstellung über diese.
√   Sie müssen nachweisen können, dass die Fördermittel ausschließlich für den dafür deklarierten Zweck genutzt werden.
√   Die Einhaltung von Fristen und zeitlichen Vorgaben ist Pflicht.
√   Achtung: Liegt ein negativer Schufa-Eintrag vor, ist eine Förderung so gut wie ausgeschlossen.



Autor: Business Netz Redaktion
Stichworte: steuerliche Vorteile, Steuern sparen, steuerfrei, steuerfreie Zuschläge, Förderprogramme, staatliche Förderungen, staatliche Förderprogramme, Unternehmen Kosten senken, Kosten senken
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