Alle Jahre wieder: Das Wichtigste zum Thema Weihnachtsgeld
Alles Wichtige zum Thema Weihnachtsgeld
Das Thema Weihnachtsgeld beschäftigt die Arbeitnehmer in den Betrieben jedes Jahr aufs Neue:
Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf Weihnachtsgeld? Wie hoch fällt das Weihnachtsgeld aus? Kann der Arbeitgeber die Zahlung von Weihnachtsgeld verweigern? Wann wird das Weihnachtsgeld ausbezahlt? Stimmt es, dass der Arbeitgeber zur Zahlung von Weihnachtsgeld verpflichtet ist, wenn er in drei aufeinanderfolgenden Jahren vorbehaltlos Weihnachtsgeld ausbezahlt hat?
Wir beantworten Ihnen hier die wichtigsten Fragen zum Thema Weihnachtsgeld.
Das Gesetz kennt keinen Anspruch auf Weihnachtsgeld
Das Weihnachtsgeld zählt zu den freiwilligen Sondervergütungen, die der Arbeitgeber wegen eines besonderen Anlasses zusätzlich zum Arbeitsentgelt an seine Mitarbeiter ausbezahlt. In der betrieblichen Praxis wird es auch als Weihnachtsgratifikation, 13. Monatsgehalt, Jahressonderzahlung oder Jahresabschlussvergütung bezeichnet. Zumeist wird es mit dem Novembergehalt ausbezahlt.
In erster Linie dient das Weihnachtsgeld der zusätzlichen Motivation der Mitarbeiter oder stellt eine zusätzliche Belohnung für die erbrachte Arbeitsleistung dar. Aber auch die Treue zum Betrieb kann mit der Weihnachtsgratifikation belohnt werden. Der Gesetzgeber hat für Arbeitnehmer keinen Anspruch auf Weihnachtsgeld vorgesehen, sodass es keine entsprechende gesetzliche Anspruchsgrundlage gibt.
Ein Rechtsanspruch auf Weihnachtsgeld besteht nur, wenn
- ein Tarifvertrag,
- eine Betriebsvereinbarung oder
- der Arbeitsvertrag
dies vorsehen. Darüber hinaus kann sich ein Anspruch auf Zahlung eines Weihnachtsgeldes aus einer sogenannten betrieblichen Übung ergeben. Ein solcher Anspruch entsteht nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG), wenn der Arbeitgeber in drei aufeinanderfolgenden Jahren ohne Freiwilligkeitsvorbehalt ein Weihnachtsgeld zahlt. In einem solchen Verhalten kann die Verpflichtung des Arbeitgebers abgeleitet werden, auch zukünftig ein Weihnachtsgeld zu zahlen.
Sachliche Gründe können Ungleichbehandlung rechtfertigen
Ein Anspruch auf Zahlung eines Weihnachtsgeldes kann auch aus einem Verstoß gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz resultieren. Das ist z. B. der Fall, wenn der Arbeitgeber nur den Angestellten seines Betriebes ein Weihnachtsgeld zukommen lässt und die Arbeiter außen vor lässt. Denn der Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet, beim Weihnachtsgeld alle Arbeitnehmer in gleichem Maße zu berücksichtigen.
Das Vorliegen bestimmter sachlicher Gründe (z. B. Dauer der Betriebszugehörigkeit, Fehlzeiten im Bezugszeitraum, Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor einem festgelegten Auszahlungsstichtag) berechtigt den Arbeitgeber jedoch, an bestimmte Arbeitnehmer abweichende Beträge auszuzahlen.
Ausscheiden aus dem Betrieb kann Rückzahlungspflicht begründen
Nicht selten verpflichten sich Arbeitnehmer im Arbeitsvertrag zur Rückzahlung des Weihnachtsgeldes für den Fall, dass sie innerhalb eines bestimmten Zeitraums nach der Zahlung des Weihnachtsgeldes aus dem Betrieb ausscheiden. Eine solche Rückzahlungsverpflichtung ist häufig auch in Tarifverträgen zu finden.
Weihnachtsgeld unterliegt der Lohnsteuer
Weihnachtsgeld und andere freiwillige Sonderzuwendungen des Arbeitgebers sind lohnsteuerpflichtig. Darüber hinaus unterliegen Einmalzahlungen der Beitragspflicht in der Sozialversicherung und führen zu einer Erhöhung der Lohnersatzleistungen.
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