Muster-Kündigung: Sexuelle Übergriffe
29. Dezember 2009
Wer wiederholt Kollegen/innen sexuell belästigt und auch durch Versetzung in eine andere Abteilung von seinem Treiben nicht abzubringen ist, verletzt seine vertraglichen Pflichten so grob, dass er mit einer außerordentlichen Kündigung rechen muss.
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Autor: Business Netz Redaktion
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