Anonyme Bewerbung erhöht Chancen von Frauen auf Einladung zum Vorstellungsgespräch
Anonyme Bewerbung erhöht Chancen von Frauen auf Einladung zum Vorstellungsgespräch
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes kommt zu dem Ergebnis, dass anonyme Bewerbungen die Chancengerechtigkeit erhöhen und insbesondere Frauen durch das anonymisierte Bewerbungsverfahren größere Chancen haben, eine Einladung zum Vorstellungsgespräch zu erhalten.
Die Evaluierung des bundesweiten Pilotprojektes verdeutlicht, dass anonymisierte Bewerbungsverfahren für mehr Chancengerechtigkeit sorgen. Insbesondere potenziell von Benachteiligung betroffene Gruppen wie Frauen und Menschen mit Migrationshintergrund haben bessere Chancen, zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen zu werden, als bei herkömmlichen Rekrutierungsmethoden.
So lief das anonymisierte Bewerbungsverfahren ab
Am von der Antidiskriminierungsstelle initiierten Pilotprojekt „anonymisierte Bewerbungsverfahren“ haben sich im Zeitraum von November 2010 bis Dezember 2011 fünf Unternehmen und drei öffentliche Arbeitgeber beteiligt:
- Deutsche Post AG
- Deutsche Telekom AG
- L‘Oréal Deutschland (Kosmetikprdukte)
- Procter & Gamble (Konsumgüter)
- MYDAYS GmbH (Geschenkedienstleister)
- Bundesfamilienministerium
- Bundesagentur für Arbeit Nordrhein-Westfalen
- Stadt Celle
Wichtiger Hinweis
Nach § 1 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) sollen Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindert oder beseitigt werden. Vor diesem Hintergrund sollten im Rahmen des anonymisierten Bewerbungsverfahrens die anonymen Bewerbungen der Bewerberinnen und Bewerber auf Angaben über verzichten und kein Foto enthalten. Einige Angaben, wie z. B. die E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Adresse oder Beschäftigungszeiträume, lassen indirekte Rückschlüsse auf Diskriminierungsmerkmale zu, weshalb sich die Beteiligten darauf geeinigt hatten, auch diese Angaben weitgehend zu anonymisieren. Die Kontaktdaten der Bewerberinnen und Bewerber wurden von den weiteren Bewerbungsunterlagen getrennt. Erst nachdem eine Entscheidung über eine Einladung zum Vorstellungsgespräch gefallen war, konnten die Personaler die Daten für die Kontaktaufnahme einsehen. Im Falle einer Einladung wurden die Kandidaten gebeten, die vollständigen üblichen Bewerbungsunterlagen innerhalb einer Wochenfrist einzureichen.
Antidiskriminierungsstelle: Mehr Chancengerechtigkeit durch anonyme Bewerbungen
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes zog eine positive Bilanz ihres Pilotprojektes „anonymisiertes Bewerbungsverfahren“:
- Potenziell von Diskriminierung betroffene Personengruppen hatten im Vergleich mit nicht von Diskriminierung betroffenen Gruppen überwiegend die gleiche Chance auf eine Einladung zum Vorstellungsgespräch.
- Frauen hatten im Vergleich zum üblichen Bewerbungsverfahren tendenziell bessere Chancen, eine Einladung zum Vorstellungsgespräch zu bekommen. Dies traf insbesondere auf junge Frauen zu, die bereits über Berufserfahrung verfügten und im üblichen Bewerbungsverfahren häufig wegen eines möglichen Kinderwunsches benachteiligt werden.
- Die meisten Personalverantwortlichen beurteilten das Pilotprojekt positiv. Das Fehlen persönlicher Angaben in den Bewerbungsunterlagen stellte für sie kein Problem dar.
- Eine Mehrheit der Bewerberinnen und Bewerber sprach sich für anonyme Bewerbungen aus. 75 Prozent gaben an, weniger Zeit für die Erstellung der Bewerbungsunterlagen zu benötigen.
Einige der am Pilotprojekt beteiligten Partner begründeten ihre Absicht, bei der Personalsuche künftig mit Teil- oder Vollanonymisierungen zu arbeiten. Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz planen weitere Pilotprojekte. Auch mehrere Unternehmen und Kommunen haben bereits ihr Interesse an dem anonymisierten Bewerbungsverfahren bekundet.
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