Hausverbot für Betriebsrat ist unzulässig
Vielen Arbeitgebern ist der Betriebsrat ein Dorn im Auge, weil er unnötige Kosten verursacht und Arbeitgeberinteressen entgegensteht. Doch egal wie groß der Frust auch sein mag, ein Hausverbot gegenüber einem Betriebsratsmitglied ist unzulässig.
Der Fall aus der Praxis
Ein Altenpfleger, zugleich Mitglied des Betriebsrats, wurde von seinem Arbeitgeber von der Arbeit freigestellt, weil er ihn des Abrechnungsbetrugs bezichtigt hatte. Darüber hinaus erteilte der Arbeitgeber dem Altenpfleger ein Hausverbot. Er durfte die Räumlichkeiten, die der Betriebsrat nutzte, nur freitags und ausschließlich zu den üblichen Sprechstunden betreten. Damit war er nicht einverstanden und klagte gegen das Hausverbot.
Das sagt der Richter
Mit Erfolg. Als Mitglied des Betriebsrats habe er von seinem Arbeitgeber nicht daran gehindert werden dürfen, seiner Funktion nachzukommen. Eine Beschränkung auf festgelegte Zeiten sei deshalb unzulässig. Die Arbeit als Betriebsrat erfordere einen uneingeschränkten Zugang, da zu jeder Zeit mitbestimmungsrechtlich relevante Sachverhalte auftreten könnten. Daran könne auch die Entbindung von der Arbeitspflicht und das erteilte Hausverbot nichts ändern, da diese die Stellung als Arbeitnehmer beträfen, nicht aber die des Betriebsrats in Frage stellen könne (LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 02.09.2009, Az: 17 TaBVGa 1372/09).
Das bedeutet die Entscheidung
Auch wenn Sie als Arbeitgeber der Hausherr sind, sind Sie verpflichtet, Ihrem Betriebsrat zeitlich uneingeschränkten Zugang zum Betrieb gewähren, jedenfalls, solange kein schutzwürdiges Interesse dagegen spricht. Der bloße Verdacht einer Straftat reicht jedenfalls nicht aus.
Expertenrat
Ein Hausverbot gegen ein Betriebsratsmitglied stellt immer einen unzulässigen Eingriff in die Geschäftsführung des Betriebsrates dar. Deshalb besteht sowohl für Betriebsratssitzungen als auch für die Zugangswege kein Hausrecht des Arbeitgebers. Daher können Sie weder einem freigestellten, noch einem abgemahnten und auch nicht einem gekündigten Betriebsratsmitglied ein wirksames Hausverbot erteilen.
Für nicht vom Betriebsrat genutzte Räumlichkeiten und Teile des Betriebsgeländes ist die Erteilung eines Hausverbots möglich.
Musterformulierung zum Download
Hilfe für die Formulierung eines Hausverbots finden Sie hier Musterformulierung-Erteilung eines Hausverbots.
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