Die alljährliche Sicherheitsprüfung: Was alles kontrolliert werden muss
Bei der alljährlichen Sicherheitsprüfung elektrischer Maschinen und Geräte müssen diese nach speziellen Vorschriften kontrolliert werden. Zu prüfen sind Elektroinstallationen, elektrische Geräte, Maschinen, Anlagen und Einrichtungen aller Art. Im Fachjargon laufen alle zu prüfenden Geräte unter dem Oberbegriff „elektrische Anlagen und Betriebsmittel“.
Elektrische Geräte
Unter der Überschrift „elektrische Geräte“ sind mobile Geräte und fix angebrachte Geräte zusammengefasst.
Mobile Geräte können während des Betriebs oder während der Arbeit transportiert und bewegt werden. Sie sind währenddessen mit dem Stromkreislauf verbunden. Typische mobile Geräte, die auch als ortsveränderliche Geräte bezeichnet werden, sind diese: PCs, Bohrmaschinen, Kabeltrommeln, Drucker, Kaffeemaschinen.
Fix installierte elektrische Anlagen und Betriebsmittel verfügen weder über Tragevorrichtungen noch sind sie leicht genug, als dass sie ohne weiteres manuell versetzt werden könnten. Ortsfeste Geräte sind zum Beispiel eine Waschmaschine oder eine Kühltruhe. Sie können nur mit Hilfsmitteln oder unter hohem Kraftaufwand bewegt werden.
Elektrische Anlagen
Elektrische Anlagen definieren sich dadurch, dass mehrere elektrische Betriebsmittel zusammengeschlossen werden. Typische elektrische Anlagen, die einer regelmäßigen Prüfpflicht unterliegen, sind zum Beispiel Gebäudeinstallationen wie elektrische Verteilungen, Steckdosen und Stromkreise, Personenbeförderungsmittel wie Aufzüge, Hebebühnen und Rolltreppen, Heizungs- und Lüftungstechnik, Schrankenanlagen, Schiebetore, Brandmeldeanlagen.
Elektrische Maschinen
Eine elektrische Maschine zeichnet sich durch einen elektrischen Antrieb aus. Zudem beinhaltet sie in der Regel eine höhere Schutzmaßnahme wie einen Not-Aus-Knopf. Typische elektrische Maschinen sind Produktionsstraßen, Fertigungsanlagen, Maschinen in Werkstätten wie elektrische Sägen und Fräsen, Baustellenmaschinen wie ein Kran oder Kompressor.
Elektrische Anlagen und elektrische Maschinen lassen sich nicht immer klar voneinander abgrenzen. Sie sind manchmal nicht eindeutig zu qualifizieren. Die befähigte Elektrofachkraft entscheidet, ob ein Gerät als Anlage oder als Maschine einzustufen und deshalb einzeln oder im Verbund zu prüfen ist.
Die rechtlichen Grundlagen der Prüfpflichten
Der Gesetzgeber hat mehrere Grundlagen geschaffen und die Prüfpflicht elektrischer Anlagen gesetzlich verankert. Im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), in den Unfallverhütungsvorschriften (DGUV 3) und in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sind die Prüfpflichten unter anderem fest verankert. Informationen zu geltenden Gesetzen und Normen liefert auch der Beitrag „Prüfpflicht und Prüfplakette: Sicherheitsprüfung im Unternehmen“. Das Wichtigste zu den Gesetzen lesen Sie in der folgenden Aufstellung.
Energiewirtschaftsgesetz
Das Energiewirtschaftsgesetz regelt die Anforderungen an Energieanlagen. Diese sind laut Gesetz nach den neuesten technischen Sicherheitsvorschriften zu errichten und zu betreiben. Zudem sind die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen. In Bezug auf elektrische Anlagen verweist der Gesetzgeber auf die Bestimmungen des Verbandes der Elektrotechnik, Elektronik und Informationstechnik (VDE). Dieser Hinweis sorgt dafür, dass die dazugehörige DIN VDE 0105-100 einen gesetzlichen Anknüpfungspunkt erhält. Für Betriebe ergibt sich daraus die Konsequenz, elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßig überprüfen zu lassen. In Privathaushalten gilt übrigens auch eine regelmäßige Überprüfungspflicht bestimmter Einrichtungen. Dazu gehört zum Beispiel die Wartung von Heizungen und den zusammenarbeitenden elektrischen Geräten wie der Gastherme.
DGVU Vorschrift 3 – rechtsverbindlich für alle Unternehmen
Die "DGUV Vorschrift 3 – Elektrische Anlagen und Betriebsmittel" schreibt konkrete Fristen vor, wenn es um die Prüfung elektrischer Geräte und Anlagen geht. DGUV ist die Abkürzung für Deutsche gesetzliche Unfallversicherung. Im Vergleich zu den Angaben gemäß VDE, die bereichsübergreifend alle elektrischen Anlagen und Geräte betreffen, richten sich die Vorschriften der DGUV auf einzelne Geräte. So ist zum Beispiel eine Hebebühne in einer Firma nach ganz bestimmten Fristen zu prüfen, die anders ausfallen als zum Beispiel die Prüffristen für einen Gabelstapler. Die Berufsgenossenschaften haben die Vorschriften so konzipiert, dass der Schutz von Arbeitnehmern im Vordergrund steht. Unfallverhütungsvorschriften betreffen in Deutschland alle Arbeitnehmer und alle Betriebe, die zumindest einen Mitarbeiter beschäftigen.
Im Jahr 2014 gab es eine Ablösung durch die DGUV Vorschrift 3. Sie nahm den Platz der berufsgenossenschaftlichen Vorschrift BGV A3 ein. Der Teil der DGUV Vorschrift 3, in dem es um Elektroprüfungen geht, ist weitestgehend gleichgeblieben. Die grundsätzlichen Vorschriften und Sicherheitsvorkehrungen, die durch die DGUV Vorschrift 3 in § 5 geregelt werden, befassen sich mit elektrischen Anlagen. Grundsätzlich müssen alle elektrischen Anlagen geprüft werden, wenn sie installiert werden. Zudem steht eine weitere Prüfung an, wenn relevante Änderungen vorgenommen werden. Zusätzlich dazu gibt es feste Prüffristen, die in festgelegten Zeitabständen durchzuführen sind.
Die Fristen werden in der Vorschrift ganz klar festgelegt. Die Prüffrist richtet sich nach der Art der elektrischen Anlage. Vorausgesetzt, dass elektrische Anlagen und Geräte keinen außergewöhnlichen Umständen wie zum Beispiel sehr hohe Temperaturen oder sehr hohe Luftfeuchtigkeit oder besonders viel Staub ausgesetzt sind, sind sie alle 4 Jahre zu überprüfen. Geräte, die unter außergewöhnlichen Bedingungen arbeiten müssen, müssen deutlich früher überprüft werden. Mitunter kann die Prüffrist auf ein Jahr verkürzt werden. Spezielle Schutzmaßnahmen mit Fehlerstrom-Schutzeinrichtung müssen unter Umständen alle sechs Monate, monatlich und manchmal sogar arbeitstäglich überprüft werden.
Dokumentationspflichten sind zu erfüllen
Betriebe können dafür sorgen, dass eine speziell ausgebildete Elektrofachkraft die Prüfaufgaben übernimmt. Diese muss über eine einschlägige Ausbildung und stetig wachsende nachweisbare Berufserfahrung verfügen, um den anspruchsvollen Job zu erfüllen. Prüfer haben die Möglichkeit, sich Prüfplaketten nach unterschiedlichen Vorschriften zu beschaffen. Es gibt zum Beispiel Plaketten, die für medizinische Geräte verwendet werden, andere dienen ausschließlich zur Dokumentation einer durchgeführten Prüfung an Maschinenteilen für Motoren. Je nachdem, was zu überprüfen ist, fällt die Wahl auf die geeigneten Modelle. Die Plaketten auf dem Gerät sind deshalb nützlich, weil sie auf den ersten Blick den Status eines Gerätes, einer Anlage oder Maschine zu erkennen geben. Das sorgt für Übersicht bei der Wartung.
Die Prüfplaketten sind in der Regel mit Datumsangaben wie Jahr und Monat versehen. Zudem weist ein individueller Text darauf hin, welchem Einsatzzweck sie dienen. Prüfplaketten für draußen genutzte Geräte müssen Wind und Wetter standhalten. Modelle von kratz-, wisch- und reißfester Qualität sind für den Einsatz in feuchten Bereichen gut geeignet. Zusätzlich verstärkt mit Sicherheitsfolie können die Plaketten manipulationssicher angebracht werden. Werden Prüfplaketten kurzfristig ausgetauscht, zum Beispiel im täglichen oder monatlichen Turnus, dann sind Prüfplaketten aus Papier ratsam. Diese belasten die Umwelt nur wenig und sind ideal für die kurzfristige Nutzung im Innenbereich.
Unabhängig von den Prüfplaketten müssen die Prüfer spezielle Protokolle ausfüllen. Haben Sie bei der Prüfung Mängel festgestellt, so sind diese zu dokumentieren. Erst, wenn die relevanten Mängel behoben sind, dürfen die Prüfplaketten angebracht werden.
- Kommentieren
- 13972 Aufrufe