Auch Arbeitnehmer dürfen nur bei wichtigem Grund fristlos kündigen
Ein unbefristetes Arbeitsverhältnis kann vom Arbeitnehmer grundsätzlich jederzeit ordentlich gekündigt werden, sofern er die maßgebliche vertragliche oder gesetzliche Kündigungsfrist einhält. Für eine außerordentliche Kündigung braucht er aber einen wichtigen Grund.
Der Fall aus der Praxis
Ein Arbeitnehmer hatte wegen erheblicher Gehaltsrückstände sein Arbeitsverhältnis selbst fristlos gekündigt. Als der Betrieb verkauft wurde, verklagte der Arbeitnehmer einige Monate später den Betriebserwerber auf Zahlung der noch offenen Gehälter. Er war der Meinung, dass dieser infolge des Betriebsübergangs als Rechtsnachfolger des früheren Inhabers für den ausstehenden Lohn haften müsse.
Das sagt der Richter
Das Bundesarbeitsgericht wies die Klage ab, da das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt des Betriebsübergangs bereits durch die fristlose Eigenkündigung des Arbeitnehmers beendet war. Grundsätzlich brauche auch ein Arbeitnehmer für den Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung einen wichtigen Grund. Wenn dieser aber fehle, könne sich hierauf nur der Arbeitgeber berufen. Dem Arbeitnehmer sei dies auf jeden Fall dann verwehrt, wenn der Arbeitgeber die Kündigung beanstandungslos hingenommen habe (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 12.03.2009, Az.: 1 ABR 894/07).
Das bedeutet die Entscheidung
Wenn Ihnen die fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers nicht ungelegen kommt, sollten Sie nicht darauf bestehen, dass ein wichtiger Grund fehlt. Droht Ihnen durch die fristlose Kündigung aber ein Schaden, sollten Sie die Kündigung auf ihre Wirksamkeit überprüfen.
Grundsätze der außerordentlichen Arbeitnehmerkündigung
Für die außerordentliche Kündigung eines Arbeitnehmers gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die außerordentliche Kündigung des Arbeitgebers. Das heißt, dass
- die Kündigung schriftlich erfolgen muss,
- ein wichtiger Grund vorliegt,
- der Arbeitnehmer nicht länger als 2 Wochen Kenntnis hiervon hatte und
- im Regelfall eine Abmahnung durch den Arbeitnehmer ausgesprochen wurde.
Heißer Tipp
Für den wichtigen Grund ist der Arbeitnehmer darlegungs- und beweispflichtig.
Checkliste zum Download
Machen Sie den Check, ob Ihr Mitarbeiter einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung besitzt.
Soviel steht Ihnen als Schadenersatz zu
Hat der Arbeitnehmer unberechtigt fristlos gekündigt, ist er zum Schadensersatz verpflichtet. So können Sie beispielsweise die Kosten, die Sie wegen der zusätzlichen Einstellung eines neuen Mitarbeiters aufwenden müssen, in entsprechender Höhe (unter Anrechnung der Ersparnis der Nichtzahlung für den kündigenden Mitarbeiter!) geltend machen.
Vorsicht
Die Berechnung des Schadensersatzanspruchs ist aber immer auf die Summe beschränkt, die bei einer ordentlichen vertragsgemäßen Kündigung des Mitarbeiters entstanden wäre.
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