Business-Netz Logo
Direktionsrecht - Arbeitgeber kann Zusatzaufgabe einseitig entziehen Business-Netz Logo

Registrieren
Passwort vergessen?
Startseite » Recht & Urteile » Arbeitsrecht » Direktionsrecht - Arbeitgeber kann Zusatzaufgabe einseitig entziehen
  • Anzeigen
  • What links here

Direktionsrecht - Arbeitgeber kann Zusatzaufgabe einseitig entziehen

9. Februar 2010

Betrauen Sie einen Mitarbeiter über einen längeren Zeitraum mit einer bestimmten Zusatzaufgabe, ist darin keine dauerhafte Übertragung einer Arbeitsaufgabe unter stillschweigender Änderung des Arbeitsvertrags zu sehen. Das hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden.

Direktionsrecht berechtigt zur Änderung der Arbeitsbedingungen  auf www.business-netz.com 

Der Fall aus der Praxis

Ein Arbeitnehmer war in Vollzeit als Lagerverwalter beschäftigt. Im Jahre 1988 wurde ihm seitens der Arbeitgeberin zusätzlich die Aufgabe des Schließdienstes übertragen. Die zusätzliche Arbeitszeit wurde in Form von Überstunden vereinbarungsgemäß auf entsprechenden Formularen vermerkt. Für diese Zusatzaufgabe wurde der Mitarbeiter mit 200 € brutto mehr im Monat entlohnt. Der Betriebsrat war von der Arbeitgeberin darüber informiert worden. Am 31.05.2006 entzog die Arbeitgeberin dem Arbeitnehmer schriftlich die Aufgabe des Schließdienstes zum Jahresende und stellte die Überstundenvergütung ein. Sie begründete ihr Vorgehen damit, dass die Übertragung der Zusatzaufgabe schließlich nicht vertraglich vereinbart worden sei. Der Mitarbeiter entgegnete, es habe sich hinsichtlich der Zusatzarbeit nicht um Überstunden gehandelt. Vielmehr sei eine dauerhafte Verlängerung der Wochenarbeitszeit vereinbart gewesen. Deshalb könne ein einseitiger Entzug der Zusatzaufgabe nicht wirksam sein.



 

Das sagt der Richter

Das Gericht gab der Arbeitgeberin Recht. Kraft ihres Weisungsrechts sei sie berechtigt gewesen, dem Mitarbeiter die Zusatzaufgabe ohne den Ausspruch einer Änderungskündigung zu entziehen. Zum Zeitpunkt der Übertragung der Zusatzaufgabe sei der schriftliche Arbeitsvertrag mit dem Arbeitnehmer nicht in Form einer Aufgabenergänzung abgeändert worden. Eine stillschweigende einvernehmliche Ergänzung des Arbeitsvertrags ergebe sich auch nicht aus dem Umstand, dass der Mitarbeiter von der Arbeitgeberin über lange Zeit hinweg unter Überschreitung der vertraglich vorgesehenen Arbeitszeit eingesetzt worden sei. Mangels des Vorliegens einer ergänzenden, gegenseitigen Vereinbarung im Arbeitsvertrag, die an sich nur durch Änderungskündigung aufgehoben werden kann, sei der einseitige Entzug der Zusatzaufgabe durch die Arbeitgeberin rechtswirksam gewesen (BAG, Urteil vom 22.04.2009, Az.: 5 AZR 133/08).

 

Das bedeutet die Entscheidung

Als Arbeitgeber steht Ihnen im Rahmen des Arbeitsverhältnisses das Recht zu, ihren Arbeitnehmern Weisungen zu erteilen (sogenanntes Direktions- oder Weisungsrecht). Dieses Recht ist in § 106 GewO (Gewerbeordnung) sowie in § 315 BGB geregelt. Danach liegt es in ihrem Belieben, wie Sie Inhalt, Ort und Zeit der Arbeitsleistung bestimmen. Ihre betriebliche Organisation als solche unterliegt keiner arbeitsgerichtlichen Kontrolle. Eingeschränkt ist Ihre Weisungsbefugnis jedoch in den Fällen, in denen Arbeitsbedingungen durch Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarungen bereits konkret festgelegt sind. Möchten Sie diese Bedingungen ändern, bleibt Ihnen nur die Möglichkeit eines Änderungsvertrags. Sollte ein Mitarbeiter mit dieser Lösung nicht einverstanden sein, können Sie Ihr Ziel einseitig nur durch eine Änderungskündigung erreichen.

 

Vorsicht

Eine Änderungskündigung birgt immer die Gefahr, dass der Mitarbeiter diese vorbehaltlich annimmt. In diesem Fall verlieren Sie ein wichtiges Druckmittel, weil der Arbeitnehmer das Recht hat, nach Ablauf der Kündigungsfrist bis zur Verhandlung vor dem Arbeitsgericht weiterbeschäftigt zu werden. Verliert er den Prozess, wird das Arbeitsverhältnis zu den geänderten Bedingungen fortgesetzt. Der Arbeitsplatz ist aber nicht verloren. Gewinnt er hingegen, wird das Arbeitsverhältnis zu den alten Arbeitsbedingungen fortgesetzt.

Haben Sie keine Regelungen vereinbart, muss Ihr Mitarbeiter Ihren Weisungen nur dann Folge leisten, wenn Sie die wesentlichen Umstände des Einzelfalls berücksichtigt und beiderseitige Interessen angemessen abgewogen haben.

 

Expertenrat

Fordern Sie deshalb von Ihren Mitarbeitern keine Handlungen, die nach Art und Inhalt der Arbeitspflicht nicht zumutbar sind.

 

Übersicht zum Download

Nutzen Sie unsere Übersicht zum Direktionsrecht, damit Ihre Weisungen nicht bloß Schall und Rauch bleiben.

 

Autor: Business Netz Redaktion
Stichworte: Direktionsrecht, Arbeitsvertrag, Änderungskündigung, BAG, Weisungsrecht, 5 ZR 133/08, Arbeitsbedingungen
Diesen Artikel:
  • Kommentieren
  • 10730 Aufrufe
Twittern
No votes yet
Auf anderen Social Networks posten:
  • del.icio.us logo
  • Facebook logo
  • Linkarena logo
  • Webnews logo
  • Xing logo
Umsetzung im Arbeitsrecht: Arbeitgeber kann Mitarbeiter ohne dessen Zustimmung...
Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz kann ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter innerhalb eines Unternehmens auch gegen dessen Willen umsetzen. mehr
BAG bestätigt Günstigkeitsprinzip: Tarifvertrag kann Vereinbarung in...
Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) verhindert das Günstigkeitsprinzip im Arbeitsrecht die Ablösung einer Vereinbarung in einem Arbeitsvertrag durch einen Tarifvertrag (Az.: 4 AZR 24/10). mehr
Home Office: Arbeitgeber darf nicht immer Ort der Arbeitsleistung bestimmen
Die Arbeit im Home-Office ist bei vielen Beschäftigten beliebt. Nicht umsonst war der Aufschrei groß, als die Yahoo-Chefin 2013 ihre gesamten Mitarbeiter zurück an den Arbeitsplatz beorderte. Was im amerikanischen Arbeitsrecht problemlos möglich ist... mehr
Vorsicht – Personalgespräche können Sie nicht per Weisungsrecht erzwingen
Personalgespräche sind für die meisten Vorgesetzten Routineanglegenheit. Es kann daher durchaus vorkommen, dass Sie dabei den Gesprächspartner „Arbeitnehmer“ aus den Augen verlieren und Sie dessen Rechte unterschätzen. Einen Mitarbeiter per... mehr
Übersicht. Direktionsrecht
Die Arbeitgeberstellung wird maßgeblich vom Direktionsrecht (§ 106 GewO)geprägt, kraft dessen der Arbeitgeber die konkrete Leistungspflicht des Arbeitnehmers näher gestalten kann. Alles Wichtige zum Direktionsrecht erfahren Sie anhand unserer... mehr

News

  • Personal
  • Wirtschaft
  • Steuern
  • Recht

Management & Unternehmensführung

  • Existenzgründung
  • Unternehmensführung
  • Marketing
  • Personalmanagement
    • Personal-Praxis
    • Mitarbeiterführung
    • Konfliktmanagement
    • Teamarbeit
  • Controlling
  • Projektmanagement
  • Einkauf & Vertrieb
  • Qualitätsmanagement
  • Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit

Recht & Urteile

  • Arbeitsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Verbraucher
  • Betriebsrat
  • Altersvorsorge & Sozialversicherungen

Job & Karriere

  • Karriereentwicklung
  • Karrierefrauen
  • Kommunikation
  • Selbstmanagement
  • Zeitmanagement
  • Work-Life Balance
  • Büromanagement & IT
    • Internet
    • Tech Tricks
    • Organisation
    • Getting Things Done

Steuern & Finanzen

  • Umsatzsteuer
  • Einkommensteuer
  • Sonstige Steuern & Abgaben
  • Lohn & Gehalt
  • Geld & Kredit

Themen & Tools

  • Themen von A-Z
  • Checklisten
  • Zeugnisse
  • Abmahnungen
  • Kündigungen
  • Arbeitsverträge
  • Betriebsvereinbarungen
  • Musterschreiben
  • Muster
  • Formulare & Anträge
  • Fragebögen
  • Arbeitsblätter
  • Übersichten
  • Selbsttests
  • Podcasts & Videos

jede Woche neu

Business-Netz Newsletter bestellen

Neue Impulse für Ihren beruflichen Alltag - kostenlos und aktuell!

 

Registrieren
 

Tags Recht & Urteile

Widerruf wichtiger Grund Verbraucher BAG Arbeitsunfähigkeit Betriebsrat Schadenersatz Kündigung Arbeitsrecht fristlose Kündigung Arbeitsvertrag Haftung Geschäftsführer außerordentliche Kündigung GmbH Arbeitsverhältnis Unfall Abmahnung Arbeitgeber Urlaub Krankheit Arbeitszeit

Meist Gelesen

Ihre Rechte bei Lieferverzug: Rücktritt vom Kaufvertrag oder Schadensersatz...
  • Tätlicher Angriff auf Betriebsfeier kostet Job
  • Leiharbeiter erhalten den vollen Urlaubslohn
  • Wirbelbruch nach Arbeitsunfall: Gericht verneint Verletztenrente

Projektmanagement

SaaS für das Projektmanagement
  • So halten Sie die Kosten für Ihr Projekt im Griff
  • Projektzeiterfassung: So optimieren Sie Ihr Projektmanagement
  • Vorweihnachtsstress – ohne mich! Das KISS-Prinzip für Führungskräfte

Akquise to go

Podcast: So bleibt der Kunde bei uns... und nicht bei der Konkurrenz
  • Podcast: So gehst du wirkungsvoll mit Einwänden im Kundengespräch um
  • Podcast: Was Akquise und Marathonläufe gemeinsam haben
  • Podcast: Der erste Schritt, damit Kunden dir vertrauen

Lohn & Gehalt

Gehaltsverhandlung: Wie Frauen richtig verhandeln
  • Lohnbuchhaltung 2018: Diese Steueränderungen sollten Sie kennen
  • Verpflegungs-Mehraufwand: Diese Beträge können Sie 2016 geltend machen
  • Steuern sparen: Mit Incentive-Gutscheinen belohnen Sie Mitarbeiter...

Geld & Kredit

Geschäftskonto im Vergleich – darauf kommt es an
  • Tipps & Tricks rund um das Thema Reisenebenkosten
  • Mit einem neuen Stromtarif viel Geld sparen - so geht´s
  • Unternehmenskredit: Diese Hürden müssen Sie beseitigen

Einkommensteuer

Corona: So können Sie im Homeoffice Steuern sparen
  • Steuer 2020: Das ändert sich für Fach- und Führungskräfte
  • Umzugskosten absetzen – So geht’s
  • Aussteller aufgepasst: Bei einer Messeteilnahme drohen Steuerfallen

Betriebsrat

Betriebsratsarbeit während der Corona-Krise
  • Arbeitgeber scheitert bei Manipulation der Betriebsratswahl
  • Schulungskosten des Betriebsrats: Oft, aber nicht immer muss der...
  • Massenentlassung ist für den Betriebsrat kein Geschäftsgeheimnis

Zeitmanagement

Stressfrei durch die Adventszeit: Gönnen Sie sich 15 besinnliche Minuten
  • Mehr Zeit haben, höhere Effizienz erzielen: 7 Wege, wie Sie effektiv...
  • Besser abends oder morgens planen? Ihre persönliche Leistungskurve...
  • E-Mail-Postfach: Prüfen Sie Ihre Post 3x am Tag

Selbstmanagement

Podcast: Sind Sie eher Adler oder Ente?
  • Selbstachtung erhöhen: 5 Übungen, wie Sie den Selbstwert steigern
  • Podcast: Über den Sinn oder Unsinn guter Vorsätze
  • Gute Vorsätze hat jeder - So setzen Sie sie um

Konfliktmanagement

Konflikte bewältigen: Mit der 3D-Methode Lösungen finden
  • Aggressives Verhalten im Team: 3 Tipps für die Konfliktlösung
  • Hilfe, meine Familie nervt
  • Gezielt Ihr Problem lösen: Stellen Sie sich 5 Fragen

Kommunikation

Online-Quiz: 10 Fragen zum Muttertag
  • Wie man Übermorgengestalter motiviert
  • Quiz: Ostern – Wie gut kennen Sie sich aus?
  • Online kreativ sein – so geht’s!

Work-Life-Balance

Gute Vorsätze fürs neue Jahr umsetzen: Vermeiden Sie 3 Fehler
  • Ergonomische Büros: So tragen Sie zur Gesundheit Ihrer Mitarbeiter bei
  • Urlaub zu Hause verbringen: 3 Tipps für den Sommer vorm Balkon
  • Arbeiten im Homeoffice: 10 Tipps beugen einer Überlastung vor
  • News
    • Personal
    • Wirtschaft
    • Steuern
    • Recht
  • Management & Unternehmensführung
    • Existenzgründung
    • Unternehmensführung
    • Marketing
    • Personalmanagement
      • Personal-Praxis
      • Mitarbeiterführung
      • Konfliktmanagement
      • Teamarbeit
    • Controlling
    • Projektmanagement
    • Einkauf & Vertrieb
    • Qualitätsmanagement
    • Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit
  • Recht & Urteile
    • Arbeitsrecht
    • Wirtschaftsrecht
    • Verbraucher
    • Betriebsrat
    • Altersvorsorge & Sozialversicherungen
  • Job & Karriere
    • Karriereentwicklung
    • Karrierefrauen
    • Kommunikation
    • Selbstmanagement
    • Zeitmanagement
    • Work-Life Balance
    • Büromanagement & IT
      • Internet
      • Tech Tricks
      • Organisation
      • Getting Things Done
  • Steuern & Finanzen
    • Umsatzsteuer
    • Einkommensteuer
    • Sonstige Steuern & Abgaben
    • Lohn & Gehalt
    • Geld & Kredit
  • Themen & Tools
    • Themen von A-Z
    • Checklisten
    • Zeugnisse
    • Abmahnungen
    • Kündigungen
    • Arbeitsverträge
    • Betriebsvereinbarungen
    • Musterschreiben
    • Muster
    • Formulare & Anträge
    • Fragebögen
    • Arbeitsblätter
    • Übersichten
    • Selbsttests
    • Podcasts & Videos
Busienss netz logo
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • Nutzungsbedingungen
  • Mediadaten
  • Partner
  • RSS-Feeds
Copyright Webmedia4business GmbH, alle Rechte vorbehalten