Pauschale Behauptungen reichen für Überstundenvergütung nicht aus
30. März 2009
In einem gerade veröffentlichten Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland Pfalz (Az.: 6 Sa 390/08) wird klargestellt, dass die Beweislast beim Streit um Überstunden beim Arbeitnehmer liegt. Dessen bloße Behauptung, dass er wegen seiner herausgehobenen beruflichen Position täglich mehr als 14 Stunden gearbeitet habe, reicht für einen Vergütungsanspruch nicht aus. Weitere Nachweise konnte der Mann vor Gericht nicht vorlegen.
Autor: Business Netz Redaktion
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