Irreführende Werbung: Kondome aus dem Ausland sind nicht „Made in Germany“
Im Ausland produzierte Kondome sind nicht „Made in Germany“
Ein in Deutschland ansässiges Unternehmen stellt mit im Ausland gewonnenem Latex Kondome her und vertreibt diese. Das Unternehmen bewarb seine Produkte mit "Kondome - Made in Germany".
Es bezog die Rohlinge aus dem Ausland, um diese im eigenen Werk – sofern sie als "feuchte Kondome" verkauft werden sollten – zu befeuchten und im Übrigen zu verpacken und zu versiegeln. In dem Werk führte das Unternehmen außerdem eine Qualitätskontrolle durch, um Dichtigkeit und Reißfestigkeit der Kondome zu ermitteln. Ein Konkurrenzunternehmen vertrat die Ansicht, dass die Bezeichnung der so hergestellten Kondome als "Made in Germany" eine irreführende Werbung darstelle, weil ein Kunde über die geographische/betriebliche Herkunft der Produkte getäuscht werde.
Das Gericht erklärte, der Tatbestand einer irreführenden Werbung sei verwirklich. Das Unternehmen habe es zu unterlassen, mit dem Spruch „Kondome - Made in Germany“ zu werben. Die Werbeaussage begründe die Erwartung des Verbrauchers, dass alle wesentlichen Fertigungsschritte, zumindest jedoch der maßgebliche Herstellungsvorgang, bei dem die Ware die bestimmenden Eigenschaften erhalte, in Deutschland stattgefunden hätten. Diese Verbrauchererwartung treffe auf die Kondome nicht zu. In Deutschland werde nur ein Teil der bereits im Ausland vorgefertigten Produkte befeuchtet. Hierin liege nur die Fertigung einer Alternative des Endproduktes. Einsiegeln, Verpacken und die Qualitätskontrolle hätten mit der Herstellung des eigentlichen Endproduktes nichts mehr zu tun (OLG Hamm, Urteil vom 20.11.2012, Az.: I-4 U 95/12).
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