Irreführende Werbung mit der Flatrate – Verbraucherzentrale NRW macht mobil
Verbraucherzentrale NRW attackiert irreführende Werbung bei Flatrate für Handy und Internet
Die Flatrate ist bei der Nutzung von Handy und Internet sehr beliebt. Sie verspicht eine unbegrenzte Nutzung zum pauschalen Tarif und somit Schutz vor zu hoher Rechnung. Doch oftmals erfüllt der als Flatrate beworbene Tarif nicht die vom Verbraucher gesteckten Erwartungen und erweist sich als Mogelpackung. Im Kampf gegen die irreführende Werbung mancher Anbieter bezüglich der Flatrate war die Verbraucherzentrale NRW jetzt erfolgreich.
SMS-Flat, Festnetz-Flat und All-In Flat 2.000 – Alles andere als Flat
Per einstweiliger Verfügung des Landgerichts Koblenz konnte beispielsweise der 1&1 Mail & Media GmbH (web.de) die Bewerbung eines Mobilfunktarifs als „SMS-Flat“ untersagt werden, wenn es mit der Monatspauschale nicht getan ist (Az.: 1 HK O 100/12 – nicht rechtskräftig). Im konkreten Fall waren von der Flatrate nur 1.000 SMS pro Monat umfasst – jede weitere Kurznachricht kostete zusätzlich. Zwei weitere Unternehmen kamen den Forderungen der Verbraucherzentrale NRW ohne Gericht nach. Vodafone bewirbt seine Angebote unter dem Namen o.tel.o nicht mehr mit „Festnetz-Flat“, wenn von dem monatlichen Entgelt nur 1500 Minuten umfasst und jede weitere Gesprächsminute zusätzlich bezahlt werden muss. Der Anbieter hat die Tarifoption mittlerweile in einen echten Pauschaltarif umgestaltet. Auch die Medion AG (Aldi Talk) verzichtet künftig auf die Tarifbezeichnung „All-In Flat 2.000“ und die Werbeaussage „Die Flatrate in alle Netze“. Hier war eben nicht jedes Gespräch in jedes Netz vom pauschalen Tarif umfasst.
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