Betriebliche Datenschutzbeauftragte: Jedes vierte Unternehmen stellt Verstoß gegen den Datenschutz fest
Betriebliche Datenschutzbeauftragte – Verstoß gegen den Datenschutz im Unternehmen oft aus Unwissenheit
Im vergangenen Jahr gab es in mehr als jedem vierten großen Unternehmen (28 %) mindestens einen Verstoß gegen den Datenschutz. In einer gestern veröffentlichten Studie der Wirtschaftsprüfungs- und Beratungsgesellschaft PwC wurden dazu 250 betriebliche Datenschutzbeauftragte der 1.000 größten deutschen Unternehmen befragt. Trotzdem sind 70 % der Ansicht, dass Datenschutz in ihrem Unternehmen wichtig oder sehr wichtig genommen wird. 2010 teilten 56 % betriebliche Datenschutzbeauftragte diese Ansicht. Ein Verstoß gegen den Datenschutz sei meist auf Unachtsamkeit und Unwissenheit zurückzuführen. Viele Mitarbeiter wüssten laut Studie nicht einmal, dass sie gegen Datenschutzrichtlinien verstoßen. 70 % der Befragten halten einen fahrlässigen Umgang mit Daten für eine der häufigsten Ursachen von Datenschutzverletzungen. Einen gezielten Datendiebstahl durch Beschäftigte oder Angriffe von außen halten lediglich 6 % in ihrem Unternehmen für relevant. Verstärkte Investitionen werden nicht für notwendig gehalten, mehr als drei Viertel der Befragten sind mit ihrem Budget zufrieden. Auch die Personalausstattung hält eine Mehrheit für ausreichend.
Soziale Netzwerke und Cloud Computing werden laut Studie der PwC skeptisch gesehen
Betriebliche Datenschutzbeauftragte sind reserviert, was das Thema soziale Netzwerke bzw. die Nutzung von Cloud Computing und anderen internetbasierten Dienstleistungen betrifft. Nur 13 % der Befragten gaben an, soziale Netzwerke wie Facebook, Twitter oder Google+ für eine direkte Werbeansprache zu verwenden. Rund 60 % verzichten gänzlich auf Social Plug-ins. Cloud Computing nutzen 15 % der Unternehmen. Gegen eine Auslagerung von Informationen sprechen für die meisten Befragten in erster Linie Sicherheitsbedenken (79 %). Für 58 % ist die Transparenz der Angebote mangelhaft und nach Ansicht von 57 % ist die Rechtssicherheit beim "Cloud Computing" nicht gegeben. Die geplante EU-Verordnung zur Harmonisierung der Datenschutzgesetze wird von einer breiten Mehrheit (64 %) im Prinzip unterstützt, im Detail sehen Datenschutzbeauftragten aber Schwächen.
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