Portal 21 – Neues Internetangebot informiert Unternehmer und Verbraucher über grenzüberschreitende Dienstleistungen
Laut Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) wird es künftig für Unternehmer und Verbraucher leichter, grenzüberschreitend Dienstleistungen in Europa in Anspruch zu nehmen. Das neue Internetangebot Portal 21 unterstützt dieses Ziel durch ausführliche Informationen über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Dienstleistungen in anderen europäischen Mitgliedstaaten. Das Portal 21 wurde durch die Germany Trade & Invest (GTAI) und das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gemeinsam aufgebaut. Es ist in mehrere Rubriken unterteilt. So wird beim Thema Rechtsrahmen für Dienstleistungen im europäischen Ausland über wichtige Gebiete wie das Zivilrecht, das Insolvenzrecht und den gewerblichen Rechtsschutz informiert. Spezielle Fragestellungen des Verbraucherschutzes werden in einer eigenen Rubrik berücksichtigt, z.B. aus dem Bereich Fernabsatz- und Internetrecht. Im Zusammenhang mit der Aufnahme und Ausübung von Dienstleistungen wird ferner auf nationale Besonderheiten des ausländischen Rechts hingewiesen, z.B. auf bestehende Register oder Pflichtversicherungen. Ein weiterer wichtiger Aspekt ist der Rechtsschutz in anderen Mitgliedstaaten. Schließlich können dem Portal auch Kontaktdaten für Anlaufstellen, wie z.B. Verbände und die neuen Einheitlichen Ansprechpartner entnommen werden. Das Portal 21 ergänzt auch das ebenfalls neu eingerichtete Portalangebot des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie "Dienstleisten leicht gemacht".
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