EU sagt unlauteren Online-Händlern den Kampf an
Die für Verbraucherpolitik zuständige EU-Kommissarin Meglena Kuneva hat jetzt die Ergebnisse einer auf EU-Ebene durchgeführten Aktion vorgestellt, mit der im Internet-Handel für Verbraucherelektronik unlautere Geschäftspraktiken aufgespürt werden wollten. Die Aktion erstreckte sich auf 26 EU-Mitgliedstaaten sowie Norwegen und Island. Überprüft wurden insgesamt 369 Websites, auf denen folgende sechs Artikel, die in der Gunst der europäischen Verbraucher obenan stehen, bestellt werden können: Digitalkameras, Handys, tragbare Musikgeräte, DVD-Player, PCs und Konsolen für Computerspiele. Ermittelt wurde in 200 der bekanntesten Websites von Unterhaltungselektronik-Anbietern und in weiteren aufgrund von Verbraucherbeschwerden ausgewählten 100 Websites. Die im Mai diesen Jahres durchgeführten Überprüfungen ergaben, dass 55 % der inspizierten Websites Regelverstöße aufwiesen, und zwar speziell folgender Art: irreführende Angaben über die Rechte des Verbrauchers, undurchsichtige Preisangaben und fehlende Detailangaben zur Identifizierung des Händlers. Auf die von den nationalen Behörden durchgeführten Ermittlungen folgt nun eine Phase der Rechtsdurchsetzung. Dabei werden die nationalen Behörden die betroffenen Händler auffordern, ihre Websites regelkonform umzugestalten oder aber ihr bisheriges Gebaren zu begründen. Sollten Letztere im Anschluss daran aber weiterhin gegen die geltenden Bestimmungen verstoßen, können rechtliche Schritte eingeleitet werden, deren Folgen von Geldbußen bis hin zur behördlichen Sperrung der fraglichen Website reichen können. Die Ergebnisse der EU-weiten Maßnahmen zur Durchsetzung der einschlägigen Rechtsvorschriften sollen zum Ende des ersten Halbjahrs 2010 vorgestellt werden. Im Rahmen der ersten Phase haben drei Länder, nämlich Island, Lettland und Norwegen, die Namen der beanstandeten Websites schon jetzt öffentlich bekannt gemacht.
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