Neues Datenschutzgesetz erschwert Adresshandel
Das Gesetz zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften hat den Bundesrat passiert. Persönliche Daten wie z. B. Adressen können danach nicht mehr völlig frei gehandelt werden. Grund für die Verschärfung des Gesetzes waren die jüngsten Datenschutzskandale. Eine Einwilligung in die Datenweitergabe entfällt künftig nur dann, wenn der Empfänger von Werbeschreiben erfährt, woher seine Daten ursprünglich stammen. Unternehmen dürfen künftig einen Vertragsabschluss nicht davon abhängig machen, dass der Kunde der Verarbeitung seiner Daten zustimmt, sogenanntes Kopplungsverbot. Für Markt- und Meinungsforschung verwendete Daten müssen anonymisiert werden. Für schwere Verstöße wird das Bußgeld von 250.000 auf 300.000 € erhöht. Zudem kann ein unrechtmäßiger Gewinn abgeschöpft werden.
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