Verbraucherschutz: Gesetzentwurf gegen Abzocke durch Warteschleife bei Service-Hotlines
Novelle stärkt Verbraucherschutz - Warteschleife bei Service-Hotline künftig kostenlos
Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen Verbraucher künftig für Warteschleifen bei Service-Hotlines mit 0190er, 0900er und bestimmten 0180er-Nummern nicht mehr bezahlen müssen. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung schiebt Unternehmen, die mit kostenpflichtigen Warteschleifen Geld verdienen, einen Riegel vor. Der Bundestag hat jetzt die geplante Neuregelung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) verabschiedet. Vor Inkrafttreten der Novelle muss allerdings noch der Bundesrat zustimmen.
Kostenfreie Warteschleife durch Zwei-Phasen-Modell
Der Gesetzentwurf sieht ein Zwei-Phasen-Modell vor. Phase 1 regelt die Kostenfreiheit für die ersten 120 Sekunden Wartezeit und dauert 12 Monate. Dabei dienen die ersten drei Monate der technischen Umsetzung. In Phase 2 müssen sämtliche Wartezeiten während eines Telefonats kostenfrei gestellt werden.
Für die Wartezeit vor Beginn eines Gespräches dürfen Anbieter keine Gebühren mehr verlangen. Dadurch werden Telefonkunden vor teuren Warteschleifen besser geschützt. Der Gesetzentwurf definiert den Begriff der Warteschleife neu, um deutlich zu machen, dass der Anrufer erst dann für besondere Serviceleistungen zahlen muss, wenn sein Anliegen bearbeitet wird.
Wichtiger Hinweis
Der neu definierte Begriff der Warteschleife erfasst nicht nur Warteschleifen zu Beginn eines Anrufes, sondern auch nachgelagerte Warteschleifen. Dabei handelt es sich um die Zeitspanne, die infolge einer Weiterleitung zwischen Beendigung der vorhergehenden Bearbeitung des Anliegens und der weiteren Bearbeitung vergeht, ohne dass der Anruf technisch unterbrochen wird. Die Warteschleife umfasst also die Zeitspanne ab Rufaufbau vom Anschluss des Anrufers bis zu dem Zeitpunkt, an dem mit der Bearbeitung des Anliegens des Anrufers begonnen wird.
Kostenfreiheit gilt nur für Service-Rufnummern
Die Neuregelungen des TKG gelten auch für Gespräche aus den Mobilfunknetzen. Beachten Sie, dass bei herkömmlichen Mobilfunkrufnummern (z. B. 0173, 0162, 0177), bei Ortsnetzrufnummern (z. B. 089, 0711, 030), entgeltfreien Rufnummern (z. B. 0800) sowie Anrufen, die einer pauschalen Abrechnung unterliegen (z. B. 0180-2, 0180-4) kostenpflichtige Warteschleifen auch weiterhin uneingeschränkt zulässig sind.
Diese Änderungen bringt die Novelle des Telekommunikationsgesetzes
Dem Gesetzentwurf zufolge soll die Wartezeit bei Service-Rufnummern binnen eines Jahres vollständig kostenfrei sein. Darüber hinaus soll bei einem Wechsel des Telefonanbieters die Umschaltung des Telefonkunden künftig innerhalb eines Tages erfolgen. Mit anderen Worten müssen Kunden dann maximal für die Dauer eines Tages auf ihren Festnetzanschluss verzichten. Bei einem Umzug kann der alte Vertrag laut Gesetzentwurf gar ohne neuerliche Mindestlaufzeit mitgenommen werden.
Wichtiger Hinweis
Werden bestimmte Leistungen am neuen Wohnort nicht angeboten, erhalten Kunden ein Sonderkündigungsrecht für länger laufende Verträge. Bei sogenannten Call-By-Call-Telefonaten wird eine verpflichtende Preisansage eingeführt.
Bürger haben auch künftig keinen Anspruch auf Breitbandanschluss
Die Bundesregierung beabsichtigt, Anreize für den Ausbau schneller Internetverbindungen in ländlichen Gebieten zu setzen. Ziel ist es, durch diverse Regelungen für mehr Planungssicherheit bei potenziellen Investoren zu sorgen. Der Opposition geht dies nicht weit genug. Sie fordern einen verbindlichen Rechtsanspruch für die Bürger auf einen Breitbandanschluss.
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Kommentare
Kleiner Fehler im ersten Satz...
"Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen Verbraucher künftig für Warteschleifen bei Service-Hotlines mit 0190er, 0900er und bestimmten 0180er-Nummern nicht mehr bezahlen müssen."
Die 0190er Nummern wurden bereits zum 31.12.2005 abgeschaltet, habe also hier nix mehr zu suchen...