Kfz-Haftpflicht, Kasko und Co - Was Sie über Kfz-Versicherungen wissen sollten
Haftpflicht, Teilkasko oder gar Vollkasko? Bei der Autoversicherung haben Sie die Qual der Wahl. Wir bahnen Ihnen einen Weg durch den undurchschaubaren Versicherungsdschungel, indem wir Ihnen zeigen, welche Leistungen die verschiedenen Versicherungsarten beinhalten und worin sie sich unterscheiden.
Kfz-Haftpflichtversicherung ist ein Muss
Der Gesetzgeber schreibt für das Halten eines eigenen Kraftfahrzeuges zwingend eine Mindestversicherung, die Kfz-Haftpflichtversicherung, vor. Für alle Halter von Kraftfahrzeugen ist die Kfz-Haftpflichtversicherung also Pflicht (sogenannte Pflichtversicherung). Der Abschluss einer Kfz-Versicherung ist Voraussetzung dafür, dass ein Fahrzeug überhaupt zugelassen werden kann. Es wird häufig von „der“ Kfz-Versicherung gesprochen, obwohl es „die“ Kfz-Versicherung überhaupt nicht gibt, denn unter diesen Oberbegriff fallen verschiedene Versicherungen, die das zu versichernde Fahrzeug haben kann bzw. haben muss. Es handelt sich dabei um die folgenden Versicherungen:
- Kfz Haftpflichtversicherung (Pflicht für Fahrzeughalter)
- Teilkaskoversicherung (optional)
- Vollkaskoversicherung (optional)
- Schutzbrief (optional)
- Insassenunfall-Versicherung (optional)
So unterscheiden sich Teil- und Vollkaskoversicherung
Die Kaskoversicherung ist eine Versicherung gegen Schäden am Fahrzeug des Versicherten. Sie kommt für die Zerstörung, Beschädigung oder den Verlust des Fahrzeugs auf. Bei Autoversicherungen wird zwischen der Teilkasko- und der Vollkaskoversicherung unterschieden. Im Gegensatz etwa zur Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Kaskoversicherung keine Pflichtversicherung.
Teilkaskoversicherung
Die Teilkaskoversicherung kommt für die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust des Fahrzeugs auf, z. B. bei:
- Explosion, Brand
- Entwendung, Diebstahl, Raub
- Überschwemmung, Blitzschlag, Hagel, Sturm
- Marderbisse oder durch Kurzschluss verursachte Schäden an der Verkabelung
- Glasbruch
Praxis-Tipp
Der Abschluss einer Teilkaskoversicherung ist empfehlenswert, wenn Ihr Fahrzeug jünger als acht Jahre alt ist, weil die Teilkasko lediglich den Zeitwert ersetzt. Bei älteren Fahrzeugen wären die Beiträge deshalb verhältnismäßig zu hoch. Lohnen kann sich eine Teilkaskoversicherung auch bei Fahrzeugen mit einem hohen Wiederverkaufswert.
Vollkaskoversicherung
Der Abschluss einer Vollkaskoversicherung bietet sich in erster Linie bei der Anschaffung eines Neuwagens für die ersten drei bis vier Jahren an. Auch beim Kauf eines hochwertigen Fahrzeugs ist eine Vollkaskoversicherung empfehlenswert. Wird der Kauf eines Neuwagens mit einem Kredit finanziert, sollte ebenfalls eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden.
Über den Versicherungsschutz einer Teilkaskoversicherung hinaus umfasst die Vollkaskoversicherung:
- Schäden am Fahrzeug bei selbstverschuldeten Unfällen
- Fahrerflucht des Unfallgegners
- mutwillige Beschädigungen durch Dritte (Vandalismus)
Wichtiger Hinweis
Beachten Sie, dass es in der Vollkaskoversicherung - im Gegensatz zur Teilkaskoversicherung – sogenannte Schadenfreiheitsklassen gibt. Je mehr schadensfreie Jahre Sie anhäufen, desto geringer ist der von Ihnen zu zahlende Beitrag. Beachten Sie, dass bei vielen schadensfreien Jahren der Beitrag der Vollkasko ähnlich hoch, bisweilen sogar niedriger sein kann als bei der Teilkaskoversicherung.
Schutzbrief ist kein Muss
Beim Schutzbrief erhält der Versicherungsnehmer durch den Versicherer Hilfe im Falle einer Panne, eines Unfalls, eines Diebstahls oder auch für sich selbst. Teilweise schließen die Leistungen auch Personenhilfe ein, wenn eine Reise ohne das versicherte Fahrzeug unternommen wird. Abhängig vom jeweiligen Anbieter kommen beim Schutzbrief die folgenden Versicherungsleistungen in Betracht:
- Pannenhilfe
- Abschleppen
- Bergen
- Weiter- und Rückfahrt
- Fahrzeug-Rücktransport (Pick-up)
- Ersatzteil-Versand
- Ersatzfahrer
- Fahrzeugunterstellung
- Übernachtungskosten
Insassenunfall-Versicherung ist überflüssig
Die Insassenunfall-Versicherung ist eine speziell auf den Kraftfahrzeugbereich begrenzte Unfallversicherung. Sie ist eine Zusatzversicherung, welche die Insassen eines Pkws im Schadensfall unabhängig von der Schuldfrage versichert. Versichert sind der Fahrer sowie alle berechtigten Insassen, allerdings nur bei einem Unfall im versicherten Fahrzeug. Bei der Insassenunfall-Versicherung handelt es sich um eine Police, die nicht zwingend erforderlich ist. Denn sie deckt fast ausschließlich Risiken ab, die bereits anderweitig abgesichert sind. Grundsätzlich versichert die Insassenunfall-Verunsicherung den Fahrer und sämtliche Mitfahrer eines Fahrzeugs gegen bleibende Schäden nach einem Autounfall. Hört sich sinnvoll an, ist es aber nicht. Wird nämlich jemand bei einem Unfall verletzt oder das Fahrzeug zerstört, übernimmt in aller Regel die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers die Kosten, die sowohl Sach- als auch Personenschäden erfasst.
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