Unfall infolge Unterzuckerung: Diabetiker verliert Führerschein
Kommt es infolge einer Unterzuckerung wegen einer Diabeteserkrankung zu einem Unfall, kann dies den Entzug der Fahrerlaubnis rechtfertigen. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Mainz entschieden.
Der Fall aus der Praxis
Ein an Diabetes leidender Mann verlor aufgrund eines abfallenden Zuckerspiegels auf der Autobahn die Kontrolle über sein Fahrzeug. In einem Baustellenbereich berührte er die Baustellenbetonwand, fuhr mit unverminderter Geschwindigkeit in Schlangenlinien weiter, geriet schließlich ins Schleudern und blieb nach zweimaligem Kollidieren mit der Leitplanke quer zur Fahrbahn stehen. Nach Einholung eines ärztlichen Gutachtens entzog die Fahrerlaubnisbehörde dem Mann unter Anordnung des Sofortvollzuges die Fahrerlaubnis. Der Diabetiker wehrte sich gegen den Führerscheinentzug und zog vor Gericht.
Das sagt der Richter
Ohne Erfolg. Das Gericht bestätigte den Sofortvollzug. Aufgrund des ärztlichen Gutachtens sei davon auszugehen, dass der Antragsteller an einer Zuckerkrankheit mit Neigung zu schweren Stoffwechselentgleisungen leide. Es seien bereits mehrere Verkehrsunfälle des Antragstellers im Zusammenhang mit Unterzuckerungen dokumentiert. Trotzdem habe der Antragsteller nicht regelmäßig vor Fahrtantritt Blutzuckerkontrollen durchgeführt. Von daher fehle ihm derzeit die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen. Nach den Angaben des Gutachters sei es denkbar, dem Antragsteller nach einer strukturierten Diabetikerschulung und nach dokumentierter mehrmonatiger stabiler Blutzuckereinstellung das Führen eines Kraftfahrzeugs unter Auflagen wieder zu gestatten (VG Mainz, Beschluss vom 27.10.2009, Az.: 3 L 1058/09.MZ).
Das bedeutet die Entscheidung
Dem Inhaber einer Fahrerlaubnis, der als Diabetiker keine Vorsorge gegen Unterzuckerung während der Zeit des Führens eines Kraftfahrzeuges trifft, kann bei Verursachung eines Unfalls infolge einer solchen Unterzuckerung die Fahrerlaubnis unter Anordnung des Sofortvollzuges entzogen werden. In einem solchen Fall wird die Fahrerlaubnisbehörde den Führerscheininhaber ferner auffordern, die Fahrerlaubnis unverzüglich bei ihr abzugeben.
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