Im Unternehmen Steuern optimieren: Das sollten Finanzmanager tun!
Finanzmanager kümmern sich um wichtige Angelegenheiten wie Finanzplanung, Liquiditätsmanagement und Investitionsentscheidungen, womit sie eine tragende Rolle in Unternehmen einnehmen.
Zur Finanzplanung gehört übrigens auch die Steueroptimierung. Gerade hier wissen viele Finanzmanager nicht, wie sie am besten vorgehen. Dabei gibt es viele rechtlich unbedenkliche Möglichkeiten, um die Steuerbelastung des Unternehmens zu senken. In diesem Artikel möchten wir Ihnen einige nützliche Tipps zeigen.
Langfristig statt kurzfristig denken
Immer wieder kommt es vor, dass Finanzmanager bei Steuern zu kurzfristig denken und sich beispielsweise für eine Investition entscheiden, die zwar Steuerersparnisse mit sich bringt, aber aus betriebswirtschaftlicher Sicht nicht sinnvoll ist.
Wesentlich besser ist eine ganzheitliche Herangehensweise, bei der die langfristige Perspektive im Vordergrund steht. Besagte Herangehensweise fängt bereits beim Steuerberater an. Bei der Auswahl eines Steuerberaters sollten Sie darauf achten, dass Sie sich an Experten halten, die elementare Grundsätze wie Nachhaltigkeit und Sinnhaftigkeit befolgen.
Verluste aus wirtschaftlich schlechten Zeiten verrechnen
Die Führung eines Unternehmens ist wahrlich keine einfache Aufgabe und es läuft oft nicht so, wie wir es uns vorstellen. Zum Glück bietet das deutsche Steuersystem die Möglichkeit, die Verluste aus wirtschaftlich schlechten Zeiten mit einem sogenannten Verlustvortrag auszugleichen. Dabei werden die Verluste aus dem Vorjahr in das folgende Geschäftsjahr übertragen beziehungsweise mit den künftigen Gewinnen verrechnet, um die Steuerlast zu senken.
Sämtliche Betriebsausgaben absetzen
Als Finanzmanager sollten Sie alle Betriebsausgaben absetzen oder es zumindest versuchen. Selbst wenn nicht jeder Posten steuerlich absetzbar ist, sollten Sie eine sorgfältige Dokumentation sicherstellen, um potenzielle steuerliche Vorteile zu maximieren.
Zu den Betriebsausgaben zählen grundsätzlich alle Investitionen, die getätigt werden, um Umsatz für das Unternehmen zu erwirtschaften. Was letztendlich absetzbar ist, hängt von der Branche und dem jeweiligen Geschäftsmodell ab. Es gibt allerdings einige Dinge, die sich prinzipiell immer absetzen lassen, darunter Arbeitszimmer, Bewirtungskosten, Büroräume, Firmenwagen und Software.
Einen Wechsel der Rechtsform in Betracht ziehen
Die steuerliche Situation variiert von Rechtsform zu Rechtsform. Daher sollten Sie als Finanzberater zumindest prüfen, ob die aktuelle Rechtsform überhaupt sinnvoll ist oder ob eine andere – nicht nur aus steuerlicher Sicht – eine bessere Option darstellt. Da es die optimale Rechtsform nicht gibt, kommt es immer auf die individuelle Situation an.
Geringwertige Wirtschaftsgüter direkt abschreiben
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einem Nettowert zwischen 250 und 800 Euro haben den Vorteil, dass Sie sie über die GWG-Methode sofort abschreiben können. Trotzdem müssen Sie wie bei anderen Ausgaben auf eine saubere Dokumentation achten. Zudem muss es sich um abnutzbare und bewegliche Wirtschaftsgüter wie beispielsweise Smartphones handeln.
Gewinne als Rücklagen verbuchen
Da wirtschaftlicher Erfolg nicht garantiert ist, dürfen Unternehmen laut dem deutschen Steuerrecht Rücklagen bilden und diese steuerlich geltend machen. Dadurch können Sie einen Teil der Gewinne verbuchen, um so den Gewinn zu reduzieren. Das wiederum geht mit weniger Steuern einher. Zumindest in der Theorie, denn in der Praxis kommt es immer noch darauf an, ob Sie das Geld aus den Rücklagen antasten. Sollten Sie das tun, muss dieses Geld versteuert werden. Wie hoch die Steuern ausfallen, hängt von der wirtschaftlichen Situation des Unternehmens ab.
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