Media-Haftpflicht – unerlässlicher Schutz für digitale Dienstleister
Digitale Medien sind zum Herzstück von Vertrieb und Marketing geworden. Unternehmen aller Branchen beauftragen Agenturen und Medienprofis, um mit Offline- und Onlinekampagnen den Firmenerfolg anzukurbeln.
Doch was passiert, wenn der Kampagnenerfolg nach hinten losgeht oder der Dienstleister Opfer eines Cyberangriffs wird? Da klassische Haftpflichtversicherungen Risiken dieser Art im Regelfall nicht abdecken, ist eine spezielle Berufshaftpflicht ratsam.
Haftpflichtschutz auf den neusten Stand bringen
Vor Schäden im betrieblichen Umfeld ist kein Unternehmen gefeit. Dies gilt auch für die Medienbranche, vom Selbstständigen bis zur Großagentur. Selbst wer für seine Kunden den Datenschutz strikt nach rechtlichen Vorgaben umsetzt, kann mit einer unüberlegten Aktion verheerende Schäden für Kunden und das eigene Unternehmen herbeiführen.
Alleine die Einhaltung der DSGVO und regelmäßige Back-ups schützen nicht vor digitalen Schäden. Gerade in Agenturen wird oft unter Zeit- und Kostendruck gearbeitet, Entscheidungen werden in kürzester Zeit getroffen. Hier kann ein ungeplanter Klick weitreichender Folgen haben.
Leider umfassen Haftpflichtverträge für den beruflichen Bereich nur selten Risiken dieser Art. Ein Hauptgrund: Viele Verträge laufen seit Jahren und Jahrzehnten, wobei früher derartige Risiken noch gar nicht bekannt warten. Ein Update für den Versicherungsschutz ist deshalb für Firmen der Medienbranche unverzichtbar.
Was umfasst eine Media-Haftpflicht genau?
Die spezielle Media-Haftpflicht wird nur von wenigen Versicherungen angeboten. Innovative Versicherer wie Hiscox ermöglichen den schnellen Abschluss einer entsprechenden Police über das Internet und gehen so auch bei den vertraglichen Formalitäten mit der Zeit.
Grundlage der Media-Haftpflicht bildet eine zeitgemäße Berufshaftpflicht als Basis-Baustein. Hierbei bieten starke Versicherungsanbieter einen passiven Rechtsschutz, um unberechtigte Ansprüche gegen den Vertragsnehmer abzuwehren. Die Ergänzung um eine Betriebshaftpflicht ist für Agenturen sinnvoll, um Personen- und Sachschäden im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit einzuschließen.
Wie bei einer klassischen Haftpflichtversicherung übernimmt die Media-Haftpflicht den Schadenersatz gegenüber Dritten. Schadenssituationen können jedoch deutlich komplexer als bei einem klassischen Schadenseintritt im Alltag sein. Hacker und andere Cyber-Kriminelle können Daten kapern und das Unternehmen selbst bei Einhaltung der DSGVO vor große Probleme stellen. Die Beschädigung von Büro-Elektronik reduziert die Arbeitsfähigkeit eines Medien-Profis erheblich. Für diese Schadensbereiche lassen sich ebenfalls gesonderte Vertragsmodule abschließen.
Nur für gewerbliche Kunden interessant?
Über eine Media-Versicherung sollten Firmen bereits bei der Existenzgründung nachdenken. Zudem ist der Schutz nicht nur für Agenturen der Branche interessant. Schließlich wird jedes Unternehmen unabhängig von Größe und Branche Kundendaten im Sinne der DSGVO speichern und auf funktionierende, elektronische Strukturen angewiesen sein. Das Baustein-Prinzip der Versicherung hilft, die individuell beste Variante abzuschließen.
Eine speziell beworbene Media-Versicherung von Anbietern wie Hiscox ist auf gewerbliche Kunden ausgelegt. Für Privatpersonen ergibt es ebenfalls Sinn, sich mit privaten Cyber-Risiken zu befassen und eine Versicherung gegen die Folgen von Cyber-Kriminalität abzuschließen. Viele Haftpflichtversicherer in Deutschland haben den Bedarf erkannt und bieten eine Ergänzung bestehender Verträge. Die Ausgestaltung dieser jungen Vertragsart ist sehr unterschiedlich und sollte vor Abschluss genau unter die Lupe genommen werden.
Versicherungsschutz regelmäßig überprüfen
So gut die Bekämpfung der Cyberkriminalität in Deutschland voranschreitet und so strikt die DSGVO formuliert ist – eine 100%ige Garantie gibt es leider nirgendwo. Um sich auf den eigenen Versicherungsschutz uneingeschränkt verlassen zu können, sollte dieser mit den Jahren in den abgesicherten Risiken und den vereinbarten Versicherungssummen überprüft werden. Dies gilt neben dem Bereich Haftpflicht für alle weiteren Sparten, ob Gebäudeversicherung oder Betriebsrechtsschutz.
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