Business-Netz Logo
Arbeitsgerichtsbarkeit ist für Geschäftsführer nicht zuständig Business-Netz Logo

Registrieren
Passwort vergessen?
Startseite » Management & Unternehmensführung » Unternehmensführung » Arbeitsgerichtsbarkeit ist für Geschäftsführer nicht zuständig
  • Anzeigen
  • What links here

Arbeitsgerichtsbarkeit ist für Geschäftsführer nicht zuständig

21. Januar 2013

Arbeitsgerichtsbarkeit unzuständig: Geschäftsführer sind keine Arbeitnehmer

Geschäftsführer haben in der Regel - wie jeder Arbeitnehmer - einen Anstellungsvertrag, der als Geschäftsführeranstellungsvertrag oder Geschäftsführervertrag bezeichnet wird. Es handelt sich dabei um einen Dienstvertrag im Sinne des § 611 Bürgerliches Gesetzbuch (siehe „Das sagt das BGB“). Trotz der Parallelen beim Anstellungsvertrag wird kein Geschäftsführer von seinem Arbeitgeber oder vom Gesetzgeber wie ein „normaler“ Arbeitnehmer behandelt. Für Streitigkeiten aus dem Geschäftsführeranstellungsvertrag sind deshalb regelmäßig die ordentlichen Gerichte (Landgericht) zuständig und nur ausnahmsweise die Arbeitsgerichtsbarkeit.
 

Arbeitsgerichtsbarkeit für Geschäftsführer  
Fehlende Arbeitnehmereigenschaft versperrt Rechtsweg zur Arbeitsgerichtsbarkeit

Geschäftsführer gelten nicht als Arbeitnehmer. Die fehlende Arbeitnehmereigenschaft verwehrt den Geschäftsführern den Rechtsweg zur Arbeitsgerichtsbarkeit, d. h. diese können grundsätzlich nicht vor den Arbeitsgerichten klagen. Dies musste aktuell ein GmbH-Geschäftsführer erkennen, der davon überzeugt war, ein „Arbeitnehmer“ zu sein. Die bloße Überzeugung reicht nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts (LAG) Berlin-Brandenburg jedoch nicht aus, um ein Arbeitsverhältnis im Sinne des Arbeitsgerichtsgesetzes (ArbGG) zu begründen und den Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten zu eröffnen.

 

Der Fall

Die Parteien streiten über die Beendigung eines oder mehrerer Vertragsverhältnisse des Klägers durch Kündigung des Insolvenzverwalters. Am 01.01.2006 schloss der Kläger einen Dienstvertrag mit einer gemeinnützigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (gGmbH). Er arbeitete als Geschäftsführer für die Gesellschaft. Die gGmbH gründete in der Folge verschiedene Tochterunternehmen, bei denen der Kläger ebenfalls zum Geschäftsführer bestellt wurde. Schriftliche Verträge dazu oder andere schriftliche Verträge zwischen dem Kläger und den Tochtergesellschaften wurden nicht geschlossen. Der Kläger behauptet, mit der gGmbH und den Tochtergesellschaften jeweils in mündlicher Form eigenständige Arbeitsverträge zeitlich vor und unabhängig von seiner dortigen Geschäftsführerbestellung geschlossen zu haben. Nähere Angaben zu Tatsachen, die damit in Zusammenhang stehen, machte der Kläger nicht. Zur Klärung des Sachverhalts zog er vor das Arbeitsgericht, das jedoch den Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen für unzulässig erklärte und den Rechtsstreit an das Landgericht (LG) Berlin verwies. Damit war der Kläger nicht einverstanden und ging in Berufung.

 

Das sagt das Gericht

Ohne Erfolg. Die Berliner Richter bestätigten die Entscheidung der Vorinstanz. Die Gerichte für Arbeitssachen seien gemäß § 2 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a und b ArbGG (Arbeitsgerichtsgesetz) (siehe „Das sagt das ArbGG“) ausschließlich zuständig für Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. In Betrieben einer gemeinnützigen Gesellschaft mit beschränkter Haftung gälten nach § 5 Abs. 1 Satz 3 ArbGG diejenigen Personen nicht als Arbeitnehmer, die die gGmbH vertreten dürfen. Dies seien typischerweise die Geschäftsführer. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) seien allerdings Sonderfälle denkbar, in denen der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten auch (ehemaligen) Geschäftsführern offenstehe. Um einen solchen Sonderfall annehmen zu können, genüge die pauschale Behauptung, es liege ein Arbeitsverhältnis vor, jedoch nicht, denn eine Rechtsansicht könne einen schlüssigen Vortrag nicht ersetzen. Stets sei eine – gegebenenfalls streitige – Tatsachengrundlage erforderlich. Der Kläger habe im Streitfall aber nicht einmal vorgetragen, wann und mit wem er einen Arbeitsvertrag geschlossen habe und dass er konkrete Weisungen hinsichtlich Zeit, Ort oder Inhalt seiner Tätigkeit erhalten habe (LAG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 27.12.2012, Az.: 10 Ta 1906/12).

 

Wichtiger Hinweis

Ein vom LAG Berlin-Brandenburg erwähnter Sonderfall liegt z. B. vor, wenn ein Arbeitnehmer zum Geschäftsführer einer GmbH bestellt wird und der Arbeitgeber es versäumt, einen entsprechenden Dienstvertrag (GmbH-Geschäftsführer-Vertrag) mit dem neuen Geschäftsführer zu vereinbaren. In dieser Konstellation ist für den GmbH-Geschäftsführer der Rechtsweg zur Arbeitsgerichtsbarkeit eröffnet, d. h. er kann vor dem Arbeitsgericht klagen und dabei nicht nur Ansprüche aus seiner Zeit als Arbeitnehmer, sondern auch aus der Zeit als Geschäftsführer geltend machen (BAG, Urteil vom 23.08.2011, Az.: 10 AZB 51/10).

 

Praxis-Tipp

Wird ein Arbeitnehmer durch einen nicht in Schriftform vereinbarten Geschäftsführervertrag zum GmbH-Geschäftsführer bestellt, so besteht für ihn die Möglichkeit, sich bei einem etwaigen Rechtsstreit für die Arbeitsgerichtsbarkeit zu entscheiden.



  

Arbeitsgerichtsbarkeit zuständig: Geschäftsführer schließt „Arbeitsvertrag“

Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass einem GmbH-Geschäftsführer der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten offen steht, wenn er mit seinem Arbeitgeber statt des üblichen Geschäftsführeranstellungsvertrags eine arbeitsvertragsähnliche Vereinbarung geschlossen hat. Werden dem Geschäftsführer im Vertrag Arbeitnehmeraufgaben zugewiesen, so spricht das für eine Zuständigkeit der Arbeitsgerichtsbarkeit (BAG, Urteil vom 26.10.2012, 10 AZB 60/12).

 

Das sagt das ArbGG

§ 2 Zuständigkeit im Urteilsverfahren

(1) Die Gerichte für Arbeitssachen sind ausschließlich zuständig für

1. bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Tarifvertragsparteien oder zwischen diesen und Dritten aus Tarifverträgen oder über das Bestehen oder Nichtbestehen von Tarifverträgen;

2. bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen tariffähigen Parteien oder zwischen diesen und Dritten aus unerlaubten Handlungen, soweit es sich um Maßnahmen zum Zwecke des Arbeitskampfes oder um Fragen der Vereinigungsfreiheit einschließlich des hiermit im Zusammenhang stehenden Betätigungsrechts der Vereinigungen handelt;

3. bürgerliche Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern

a) aus dem Arbeitsverhältnis

b) über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Arbeitsverhältnisses;

c) aus Verhandlungen über die Eingehung eines Arbeitsverhältnisses und aus dessen Nachwirkungen;

d) aus unerlaubten Handlungen, soweit diese mit dem Arbeitsverhältnis im Zusammenhang stehen;

e) über Arbeitspapiere;

…

 

§ 5 Begriff des Arbeitnehmers

(1) Arbeitnehmer im Sinne dieses Gesetzes sind Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten. Als Arbeitnehmer gelten auch die in Heimarbeit Beschäftigten und die ihnen Gleichgestellten (§ 1 des Heimarbeitsgesetzes vom 14. März 1951 - Bundesgesetzbl. I S. 191 -) sowie sonstige Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind. Als Arbeitnehmer gelten nicht in Betrieben einer juristischen Person oder einer Personengesamtheit Personen, die kraft Gesetzes, Satzung oder Gesellschaftsvertrags allein oder als Mitglieder des Vertretungsorgans zur Vertretung der juristischen Person oder der Personengesamtheit berufen sind

 

Das sagt das BGB

§ 611 Vertragstypische Pflichten beim Dienstvertrag

(1) Durch den Dienstvertrag wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung der versprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährung der vereinbarten Vergütung verpflichtet.

(2) Gegenstand des Dienstvertrags können Dienste jeder Art sein.

Autor: Business Netz Redaktion
Stichworte: Rechtsweg, Geschäftsführer, Arbeitnehmer, GmbH Geschäftsführer, Arbeitsgerichtsbarkeit, 10 Ta 1906/12, Arbeitnehmereigenschaft, Geschäftsführervertrag, Geschäftsführeranstellungsvertrag, Arbeitsgerichte, GmbH Geschäftsführer Vertrag
Diesen Artikel:
  • Kommentieren
  • 8496 Aufrufe
Twittern
No votes yet
Auf anderen Social Networks posten:
  • del.icio.us logo
  • Facebook logo
  • Linkarena logo
  • Webnews logo
  • Xing logo

News

  • Personal
  • Wirtschaft
  • Steuern
  • Recht

Management & Unternehmensführung

  • Existenzgründung
  • Unternehmensführung
  • Marketing
  • Personalmanagement
    • Personal-Praxis
    • Mitarbeiterführung
    • Konfliktmanagement
    • Teamarbeit
  • Controlling
  • Projektmanagement
  • Einkauf & Vertrieb
  • Qualitätsmanagement
  • Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit

Recht & Urteile

  • Arbeitsrecht
  • Wirtschaftsrecht
  • Verbraucher
  • Betriebsrat
  • Altersvorsorge & Sozialversicherungen

Job & Karriere

  • Karriereentwicklung
  • Karrierefrauen
  • Kommunikation
  • Selbstmanagement
  • Zeitmanagement
  • Work-Life Balance
  • Büromanagement & IT
    • Internet
    • Tech Tricks
    • Organisation
    • Getting Things Done

Steuern & Finanzen

  • Umsatzsteuer
  • Einkommensteuer
  • Sonstige Steuern & Abgaben
  • Lohn & Gehalt
  • Geld & Kredit

Themen & Tools

  • Themen von A-Z
  • Checklisten
  • Zeugnisse
  • Abmahnungen
  • Kündigungen
  • Arbeitsverträge
  • Betriebsvereinbarungen
  • Musterschreiben
  • Muster
  • Formulare & Anträge
  • Fragebögen
  • Arbeitsblätter
  • Übersichten
  • Selbsttests
  • Podcasts & Videos

jede Woche neu

Business-Netz Newsletter bestellen

Neue Impulse für Ihren beruflichen Alltag - kostenlos und aktuell!

 

Registrieren
 

Zeugnisse

Einfaches Zeugnis: Muster-Arbeitszeugnis für eine Bürogehilfin
  • Einfaches Zeugnis: Muster-Arbeitszeugnis für eine Bürogehilfin
  • Zeugnis: Muster-Arbeitszeugnis Azubi und Trainee (Volontariat zum...
  • Zeugnis: Muster-Arbeitszeugnis für gewerbliche Arbeitnehmer (...

Verbraucher

Hilfe im Alltag: Die Rechtsschutzversicherung
  • Streitfall Mietminderung: Wie Sie als Mieter erfolgreich Ihre Miete...
  • Für Kreative – Adventskalender selbst gestalten
  • Verspätung oder Flugausfall: EU-Fluggastrechteverordnung verhilft...

Wirtschaftsrecht

Revision: Rechtsmittel gegen Urteile
  • Haftungsfalle Bedienungsanleitung: Mountainbike ist nicht für...
  • Widerrufsfalle für Händler: Ist der Messestand ein beweglicher...
  • Markenrecht: Von Anfang an ein Fall für den Fachanwalt

Tech Tricks

Vorlagen: Ein unverzichtbares Tool für kleine und große Unternehmen
  • Backups zur Datensicherung – 3 wichtige Regeln für Unternehmen
  • 3 Tipps, wie Sie Ihren Mac wieder schneller machen
  • Excel Tabelle erstellen: Datum im Diagramm korrekt darstellen

Recht & Urteile

Streitigkeiten im Job: Mit einer Rechtsschutzversicherung sind Sie auf der sicheren Seite
  • Absicherung vor Veränderungen - mit Beratung und Schutz auf der...
  • Lohnfortzahlungsbetrug: Was Führungskräfte tun können
  • Wenn Mitarbeiter unter Verdacht stehen – Was können und dürfen...

Quiz

Adventsquiz: 13 Fragen zur Adventszeit
  • Quiz: Fehlerfalle englische Grammatik - Testen Sie Ihre Kenntnisse!
  • Online-Quiz: 14 Fragen zum Internationalen Frauentag
  • Quiz: Karneval, Fastnacht und Co - Sind Sie ein echter Narr?

Projektmanagement

Projektmanagement: Die 5 bedeutendsten Agile-Methoden
  • SaaS für das Projektmanagement
  • So halten Sie die Kosten für Ihr Projekt im Griff
  • Projektzeiterfassung: So optimieren Sie Ihr Projektmanagement

Musterschreiben

Musterschreiben SEPA Lastschriftmandat: Umstellung auf SEPA Basislastschrift
  • Musterschreiben SEPA Lastschriftmandat: SEPA-Firmenlastschrift
  • Musterschreiben SEPA Lastschriftmandat: SEPA-Basislastschrift-Mandat
  • Musterschreiben: Kündigung Fitnessstudio

Karrierefrauen

Karrierekiller Körpersignale: Falsche Körpersignale bremsen Ihre Karriere
  • Internationaler Frauentag – auch für Unternehmen wichtig
  • Karriere ab 50: So meistern Sie die Herausforderungen
  • Jobwechsel – Warum Frauen jetzt eine berufliche Veränderung ins Auge...

Lohn & Gehalt

Netto-Lohn als Angestellter richtig berechnen - So gehts!
  • Entgeltumwandlung – die richtige Vorsorge durch das Bruttogehalt
  • Gehaltsverhandlung: Wie Frauen richtig verhandeln
  • Lohnbuchhaltung 2018: Diese Steueränderungen sollten Sie kennen

Karriereentwicklung

IT-Weiterbildung im Beruf: Neue Chancen und Möglichkeiten für die Karriere
  • Streitigkeiten im Job: Mit einer Rechtsschutzversicherung sind Sie...
  • Gute Vorsätze fürs neue Jahr – und für Ihre Karriere
  • Die gläserne Decke durchbrechen: 5 Tipps für die Karriereplanung

Einkommensteuer

Steuerjahr 2022: Homeoffice bringt Steuererleichterungen
  • Corona: So können Sie im Homeoffice Steuern sparen
  • Steuer 2020: Das ändert sich für Fach- und Führungskräfte
  • Umzugskosten absetzen – So geht’s

Geld & Kredit

Die Schlüsselrolle von Kreditvermittlern im Finanzmarkt: Ein umfassender Leitfaden
  • Ist die FTX-Kryptobörse bald wieder online?
  • Ethereum: Was steckt hinter dieser Kryptowährung?
  • Business gründen: So viel Startkapital benötigen Sie

Arbeitsblätter

Arbeitsblatt: SWOT-Analyse
  • Arbeitsblatt: 4-Stunden-Arbeitstag
  • Arbeitsblatt: Strukturierung Ihrer Rede mit der EMMA-Analyse
  • Arbeitsblatt: Selbstbewertung Ihres Telefonats

Betriebsrat

Betriebsratsarbeit während der Corona-Krise
  • Arbeitgeber scheitert bei Manipulation der Betriebsratswahl
  • Schulungskosten des Betriebsrats: Oft, aber nicht immer muss der...
  • Massenentlassung ist für den Betriebsrat kein Geschäftsgeheimnis

Arbeitsverträge

Arbeitsvertrag Muster: Arbeitsvertrag – Minijob (450 Euro Job – Geringfügige...
  • Arbeitsvertrag Muster: Arbeitsvertrag – Minijob (450 Euro Job –...
  • Arbeitsvertrag Muster: Arbeitsvertrag – Minijob (450 Euro Job –...
  • Arbeitsvertrag Muster: Unbefristeter Arbeitsvertrag ohne Tarifbindung...

Zeitmanagement

Stressfrei durch die Adventszeit: Gönnen Sie sich 15 besinnliche Minuten
  • Mehr Zeit haben, höhere Effizienz erzielen: 7 Wege, wie Sie effektiv...
  • Besser abends oder morgens planen? Ihre persönliche Leistungskurve...
  • E-Mail-Postfach: Prüfen Sie Ihre Post 3x am Tag

Erstgespräch

 

Work-Life-Balance

Fitness im digitalen Zeitalter: Der transformative Einfluss von Influencern auf Fitness und...
  • Vom Schenken und sich beschenken lassen – eine kleine...
  • Eine kurze Weihnachtsgeschichte
  • Richtig sitzen: zu Hause, unterwegs, im Büro
  • News
    • Personal
    • Wirtschaft
    • Steuern
    • Recht
  • Management & Unternehmensführung
    • Existenzgründung
    • Unternehmensführung
    • Marketing
    • Personalmanagement
      • Personal-Praxis
      • Mitarbeiterführung
      • Konfliktmanagement
      • Teamarbeit
    • Controlling
    • Projektmanagement
    • Einkauf & Vertrieb
    • Qualitätsmanagement
    • Arbeitsschutz & Arbeitssicherheit
  • Recht & Urteile
    • Arbeitsrecht
    • Wirtschaftsrecht
    • Verbraucher
    • Betriebsrat
    • Altersvorsorge & Sozialversicherungen
  • Job & Karriere
    • Karriereentwicklung
    • Karrierefrauen
    • Kommunikation
    • Selbstmanagement
    • Zeitmanagement
    • Work-Life Balance
    • Büromanagement & IT
      • Internet
      • Tech Tricks
      • Organisation
      • Getting Things Done
  • Steuern & Finanzen
    • Umsatzsteuer
    • Einkommensteuer
    • Sonstige Steuern & Abgaben
    • Lohn & Gehalt
    • Geld & Kredit
  • Themen & Tools
    • Themen von A-Z
    • Checklisten
    • Zeugnisse
    • Abmahnungen
    • Kündigungen
    • Arbeitsverträge
    • Betriebsvereinbarungen
    • Musterschreiben
    • Muster
    • Formulare & Anträge
    • Fragebögen
    • Arbeitsblätter
    • Übersichten
    • Selbsttests
    • Podcasts & Videos
Busienss netz logo
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz
  • Nutzungsbedingungen
  • Mediadaten
  • Partner
  • RSS-Feeds
Copyright Webmedia4business GmbH, alle Rechte vorbehalten