Übersicht: Bewertung von Anlagevermögen
12. August 2009
Zum Anlagevermögen gehören nur Gegenstände, die dem Betrieb auf Dauer dienen sollen. Ob ein Wirtschaftsgut zum Anlagevermögen gehört, ergibt sich aus der Zweckbestimmung. Unser Schaubild hilft Ihnen bei der Bewertung Ihres Anlagevermögens.
So läuft die Abschreibung
Besitzen Sie bewegliche Wirtschaftsgüter, die zum Anlagevermögen gehören, sollten Sie die folgenden Ausnahmen kennen:
- Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten unter 150 € netto liegen, sind als „geringwertige Wirtschaftsgüter“ (GWG) im Jahr der Anschaffung vollständig abschreibbar.
- Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten über 150 € und bis zu 1.000 € netto sind in einen sogenannten Sammelposten aufzunehmen. Dieser ist gleichmäßig über fünf Jahre abzuschreiben.
Autor: Business Netz Redaktion
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